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Kinderschutz mit Gefährdungsmeldungen und Inobhutnahmen stellt Aufgaben im Landkreis

Marburg 26.7.2012 (pm/red) Die Zahl der Gefährdungsmeldungen, die beim Landkreis Marburg-Biedenkopf und dort beim zuständigen Fachbereich im Jahr 2011 eingegangen sind, ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Im Jahr 2010 waren es 275 auf Kinder und Jugendliche bezogene Meldungen, in 2011 noch 233. Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich nach einem leichten Rückgang in 2010 (69) mit 75 Fällen im Jahr 2011 auf dem Niveau der Vorjahre eingependelt. Im Bundesgebiet sind im vergangenen Jahr sechs Prozent mehr Kinder und Jugendliche in Obhut genommen worden als in 2010. Bereits in den vergangenen Jahren betrugen die Steigerungsraten im Bundesdurchschnitt 8 Prozent im Jahr 2010, 4,5 Prozent im Jahr 2009 und 14,4 Prozent im Jahr 2008. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist hingegen seit 2008 keine nennenswerte Steigerung aufgetreten.

Damit entwickele sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf in mittelfristiger Betrachtung gegen den Bundestrend, stellte Erste Kreisbeigeordnete Karsten McGovern fest. „Dies spricht für die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der die gemeldeten Fälle sehr genau überprüft und auch dort handelt, wo es notwendig ist“, betonte McGovern. Der ASD ist eng mit Kooperationspartnern anderer Institutionen, wie Beratungsstellen, Ärzten, Kinderklinik, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Polizei oder Familiengerichte, im Landkreis vernetzt. Das im Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz fordert verstärkt diese Kooperationen.

Bei den Gefährdungsmeldungen ist eine besondere Achtsamkeit bei den jüngeren Kindern gegeben, die oftmals noch nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut werden. So waren in 2011 insgesamt 75 der betroffenen Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Der zuständige Fachdienstleiter Jürgen Rimbach betont, dass hier die Zusammenarbeit mit den Kinderärzten, der Kinderklinik und den Hebammen von zentraler Bedeutung sei. So kooperiere man eng mit der Kinderklinik zusammen und nutze das dortige Kinderschutztelefon, um Fragen zügig mit medizinischen Fachleuten klären zu können.

Viele Meldungen kamen aus der Nachbarschaft und Verwandtschaft der Kinder und Jugendlichen, aber auch anonym wird viel gemeldet (31 in 2011). Auch die Polizei hat in 41 Fällen entsprechende Meldungen abgegeben. Bei 80 Kindern und Jugendlichen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD die Meldungen noch am gleichen Tag überprüft. Ein Baustein des Kinderschutzes sind die Überprüfungen nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz. Dazu werden dem ASD vermeintlich nicht vollzogene Vorsorgeuntersuchungen bei Kinderärzten gemeldet. In 2011 hat es einen bisherigen Höchstwert von 422 Meldungen durch das Kindervorsorgenzentrum gegeben (in 2010: 327), wobei der Landkreis in 397 Fällen zuständig war. Die Überprüfungen ergaben, dass in 231 Fällen die Vorsorgeuntersuchungen tatsächlich bereits stattgefunden hatten, in 166 Fällen nicht.

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