Frauen in Hartz IV werden seltener sanktioniert als Männer
Marburg 27.7.2012 (pm/red) Zu den fragwürdigsten Mechanismen der Arbeitsagenturen gehören Sanktionen. Diese sind Ausdruck eines wachsenden ‚Workfare-Regimes‘, das sich an Stelle des Sozialstaats immer mehr ausbreitet. Als Instrument der Arbeitsverwaltung werden Kürzungen finanzieller Leistungen bevorzugt eingesetzt. Jobcenter kürzen bei Frauen weit seltener als bei Männern aufgrund von Pflichtverstößen das Arbeitslosengeld II, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei spiele eine Rolle, dass beispielsweise Mütter von Kleinkindern nicht für die Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Aber auch bei alleinstehenden und kinderlosen Arbeitslosengeld-II-Empfängern weisen Männer im Vergleich zu Frauen rund doppelt so hohe Sanktionsquoten auf.
Eine Analyse nach Altersgruppen zeigt, dass Ältere ab 50 Jahren kaum sanktioniert werden. Jüngere unter 25 Jahren dagegen erwischt es vergleichsweise häufig. Dies sei nicht auf die besondere Konzentration von Aktivierungsbemühungen auf diese junge Altersgruppe zurückzuführen, wird dazu mitgeteilt.
Ein hoher Schulabschluss ist mit einer sehr geringen Sanktionswahrscheinlichkeit verbunden. Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die über die Fachhochschul- oder Hochschulreife verfügen, werden vom Jobcenter deutlich seltener sanktioniert als Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit einem niedrigeren oder gar keinem Schulabschluss. Für diesen Befund wird keine Erklärung geliefert.
In Westdeutschland sind Sanktionen häufiger als in Ostdeutschland. Der Grund hierfür sei die bessere Arbeitsmarktlage im Westen, erklärt das IAB. Mehr Stellenangebote und Gelegenheiten zu Bewerbungen bedeuten auch, dass häufiger Pflichtverstöße vorkommen können.