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Landkreise warten bei Asylbewerberleistungen auf Signale des Hessischen Sozialministeriums

Marburg 16.8.2012 (pm/red) „Die hessischen Landkreise stehen bereit, die vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Dies kann aber erst erfolgen, sobald das Hessische Sozialministerium den hierfür zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten eine entsprechende Weisung erteilt hat. Hierzu haben wir das Sozialministerium unmittelbar nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes am 18. Juli 2012 aufgefordert; entsprechende Signale des Landes stehen aber noch aus“, fasst der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Land-kreis Marburg-Biedenkopf), den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
in Hessen zusammen.

Auszahlungen der neuen Leistungen erst nach Weisung des Landes möglich
Präsident Fischbach verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits in mindestens neun Bundesländern klare Vorgehensregelungen für die Leistungsgewährung getroffen wurden und damit die Auszahlungen veranlasst werden können. Auch in Hessen bedarf es nun der Schaffung von Rechtsklarheit durch das Land. Erst dann kann mit der Gewährung der neuen Leistungen begonnen werden. Hessenweit werden diese Mehrleistungen derzeit auf ein Volumen von 10 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, wovon rund zwei Drittel auf die Ebene der Landkreise entfallen dürfte.

„Über die Schaffung von Rechtsklarheit hinaus haben wir das Hessische Sozialministerium aufgefordert, umgehend auch Regelungen zur Übernahme der entstehenden erheblichen Mehrkosten zu treffen. Unstrittig ist, dass Bund und Land für einen vollen Kostenausgleich der Landkreise und kreisfreien Städte Sorge zu tragen haben. Auch hier warten wir auf deutliche Signale des Landes“, so Präsident Fischbach abschließend.

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