Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Gründungszuschuss als Starthilfe bei der Existenzgründung

Marburg 21.8.2012 (pm/red) Die Entscheidung für oder gegen eine Existenzgründung ist eine ‚Typfrage‘. Diese Frage muss zuerst geklärt werden. Denn selbst wenn die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist nicht jeder der geborene Unternehmer. Wer feste Arbeitszeiten mag und kein Wagnis eingehen möchte, eignet sich weniger. Wer dagegen Risiken nicht scheut, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die Selbständigkeit eine echte Alternative. Selbständig sein kann viele Vorteile haben. Kein Chef erteilt Weisungen, eigene Entscheidungen sind zu treffen und eventuell Angestellte zu führen. Genauso präsent sollten aber die Nachteile sein. Hohe Arbeitsbelastung und finanzielle Unsicherheiten sind nur zwei davon.

Förderung von Gründung von Arbeitslosengeld-Beziehern mit dem Gründungszuschuss
Die Agentur für Arbeit kann Existenzgründer unterstützen mit dem sogenannten Gründungszuschuss. Dieser kann dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. In den ersten sechs Monaten erhalten Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.

Grundsätzlich muss die Prognose für den Erfolg der selbständigen Tätigkeit vorliegen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Auch die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit müssen Gründungswillige nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste, zum Beispiel der Berufspsychologische Dienst in der Arbeitsagentur, zur Verfügung.

Wer Arbeitslosengeld bezieht und beabsichtigt, sich selbständig zu machen, sollte dies rechtzeitig mit seinem Arbeitsvermittler individuell besprechen und die mögliche Förderung abklären.

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