Hessen will Vorgaben zur Sicherungsverwahrung gesetzlich umsetzen
Marburg 6.9.2012 (pm/red) Aus der FDP als Partei von Justizminister Jörg-Uwe Hahn meldete sich Landtagsabgeordneter Jochen Paulus zum Stand der Dinge in Sachen Sicherungsverwahrung zu Wort. „Mit dem heute eingebrachten Gesetzespaket setzt Hessen die Vorgaben, die vom Bundesverfassungsgericht für die Sicherungs-verwahrung aufgestellt wurden, konsequent und vollständig in geltendes Recht um. Hessen gehört damit, flankiert durch den Ausbau der Unterbringung am Standort Schwalmstadt, bundesweit zur Länderspitze bei der Umsetzung“, meint der Justizvollzugspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Zeitrahmen sei ambitioniert. Daher seio es wichtig, dass nicht nur die tatsächliche Möglichkeit für eine rechtssichere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geschaffen wird, sondern auch der rechtliche Rahmen rechtzeitig vorgegeben werde, erklärte Paulus. Kern der Gesetzgebung sei ein neues und eigenständiges Hessisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, in dem die zahlreichen Vorgaben, die Untergebrachten freiheitsorientierte Perspektiven bieten sollen, zum Beispiel durch einen Anspruch auf kontinuierliche Therapieangebote und die konsequente Wahrung des Abstandsgebotes zum Strafvollzug, umgesetzt würden.