viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Untersuchungsausschuss Polizeichefaffäre – SPD und GRÜNE fordern Aufklärung von Rhein und Bouffier

Marburg 7.9.2012 (pm/red)  In der Befragung des heutigen Ministerpräsidenten und ehemaligen Innenminister Bouffier (CDU) und des heutigen Innenministers und ehemaligen Staatssekretärs Rhein (CDU) in der Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Polizeichefaffäre am 7. September wollen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Schwerpunkt ihrer Fragen auf die Anzahl der vorhandenen Bewerber um das Amt des Chefs der Bereitschaftspolizei legen. Bouffier und Rhein hatten behauptet, es habe schließlich nur noch einen Bewerber um das Amt gegeben.

Dieser Aussage widersprechen jüngst vorgelegte Vermerke aus dem Innenministerium, in denen davon ausgegangen wird, dass immer noch zwei Bewerber im Verfahren sind. Die Frage ist wichtig für die Klärung des Vorwurfs, Bouffier habe entgegen eines Gerichtsurteils einen Parteispezi in dieses Amt eingesetzt.

„Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden“, unterstreicht die Obfrau der SPD im Untersuchungsausschuss, Nancy Faeser, „es ist wenig glaubwürdig, dass Mitarbeiterinnen in Ministerien in Vermerken von Schadensersatzansprüchen und damit von weiteren Bewerbern ausgehen, die Hausspitze das aber angeblich alles völlig anders gesehen hat.“

„Wir werden auch nachfragen, warum die angeblich falschen Informationen über den noch vorhandenen zweiten Bewerber für das Amt des Chefs der Bereitschaftspolizei weder vom damaligen Minister noch von seinem damaligen Staatssekretär richtig gestellt wurden“, kündigt der Obmann der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, an.

Weiterhin solle geklärt werden, warum der ehemalige Innenminister Bouffier (CDU) in der Sitzung des Innenausschusses im März 2010 nichts von der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches des Bewerbers Ritter gesagt habe, obwohl er durch einen Vermerk aus der Fachabteilung darüber informiert worden war.

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