Am 29. und 30. Januar 2025 Hochschulerkundung

25.12.2024 (pm/red) Schüler haben während der Hochschulerkundungstage Möglichkeiten, sich umfassend über das Studienangebot der Philipps-Universität zu informieren und ins Gespräch mit Lehrenden und Studierenden zu kommen. Am 29. und 30. Januar 2025 werden Informationsveranstaltungen zu …

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Rechtliche Vorsorge und Betreuung in 14 Städten und Gemeinden im Landkreis

Marburg 12.9.2012 (pm/red) „Es kann Menschen jeden Alters sehr schnell passieren, dass sie auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind. Zum Beispiel ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder ein Demenzschub, können dazu führen, dass man plötzlich Entscheidungen nicht mehr alleine treffen kann. Viele Menschen möchten verständlicherweise über eine solche einschneidende, persönliche Situation nicht nachdenken und doch möchte jeder, dass im Ernstfall so weit wie möglich die eigenen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse Berücksichtigung finden. Diese Selbstbestimmung in gesunden Zeiten ist durch Erklärungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung möglich“, sagte Erster Kreisbeigeordneter Karsten McGovern bei einem Gespräch in Münchhausen. Dazu würdigte er die Arbeit des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung (S.u.B.), der ab September 2012 sein Beratungsangebot auf nunmehr 14 Städte und Gemeinden im Landkreis ausweiten wird. Einbezogen werden als Kommunen Amöneburg, Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Kirchhain, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Neustadt, Rauschenberg, Stadtallendorf, Weimar, Wetter und  Wohratal.

Münchhausen Bürgermeister Peter Funk sieht das Angebot ähnlich: „Für eine Gemeinde wie Münchhausen ist das ein gutes und hilfreiches Angebot, denn viele Fragen zur rechtlichen Betreuung und Vorsorge können nun auch einmal monatlich direkt in den Gemeinden geklärt werden. Das ist ein Thema, mit dem man sich nicht erst auseinandersetzen sollte, wenn eine Erkrankung erkannt wird, sondern schon präventiv!“

„Private Vorsorge und bürgerschaftliches Engagement haben einen sehr hohen Stellenwert und sind angesichts der demografischen Entwicklung unverzichtbar“, betonte Michaela Weickelt, Geschäftsführerin des S.u.B. Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen notwendig sind, können weder die (Ehe)-Partnerin oder der Ehepartner noch die Kinder automatisch die gesetzliche Vertretung übernehmen. Angehörige sind nur in zwei Fällen befugt, rechtliche Entscheidungen füreinander zu treffen oder Erklärungen abzugeben. Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht als Bevollmächtigte oder wenn sie gerichtlich bestellte/r Betreuerin oder Betreuer sind.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf und in der Universitätsstadt Marburg müssen etwa 4.600 Personen gesetzlich betreut werden. Der Großteil dieser Betreuungen wird durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer geführt. Meist sind dies Familienangehörige. Aber auch sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe für familienfremde Personen.

Erklärtes Ziel ist es, mehr Menschen für das Thema zu sensibilisieren, denn kein Mensch kann ohne schriftliche Vollmacht einen anderen rechtlich vertreten, selbst nahe Angehörige können das gegenseitig nicht. Wird eine rechtliche Betreuung notwendig oder kommt eine Vollmacht zum Einsatz, entsteht oft eine Vielzahl von Fragen. Diese Fragen zur rechtlichen Betreuung und Vorsorge können nun auch einmal monatlich direkt in den Gemeinden geklärt werden. Der Betreuungsverein ist darüber hinaus im Beratungszentrum BiP, Am Grün 16, in Marburg von Montag bis Freitag erreichbar. Für den S.u.B werden Werner Englert und Heinz-Jürgen Stump die Bürgersprechstunden durchführen.

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