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Bundeswettbewerb Alkoholprävention im öffentlichen Raum und kommunale Strategien Suchtprävention

Marburg 26.9.2012 (pm/red) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung haben den Startschuss für die sechste Runde des Bundeswettbewerbs ‚Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention‘ gestartet. Schwerpunkt des vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) betreuten Wettbewerbs ist das Thema ‚Alkoholprävention im öffentlichen Raum‘. Für die Gewinner steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema ‚Vorbildliche Regelungen der Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen bei der Alkoholprävention im öffentlichen Raum‘ aus. Alle Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligen, erhalten zudem eine Teilnehmerurkunde und eine Dokumentation der Wettbewerbsergebnisse. Einsendeschluss für die Beiträge ist der 14. Januar 2013.

Mit dem Wettbewerb sollen vor allem gute Beispiele und Strategien zur kommunalen Suchtprävention gewürdigt werden, die mit abgestimmten gesundheits-, sozial- und ordnungspolitischen Maßnahmen präventiv auf den zunehmenden Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einwirken. Viele deutsche Städte, Gemeinden und Kreise führen Aktivitäten und Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum durch. Das Spektrum der Maßnahmen ist vielfältig. Für den Wettbewerb geeignete Beiträge sind strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol, Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens, Fortbildung von Multiplikatoren und Peer-Education, Streetwork, aufsuchende Hilfe und Beratung, Dialog- und Mediationsverfahren sowie Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bei Sport- und anderen Großveranstaltungen.

Die Wettbewerbsbeiträge können sich an unterschiedliche Zielgruppen ( Jugendliche, junge Erwachsene, ältere Menschen, Obdachlose), unterschiedliche öffentliche Orte ( Parks, Spielplätze, Bahnhofsvorplätze, ÖPNV, ‚Partymeilen‘) und verschiedene Einrichtungen (Schulen, Jugendfreizeitheime, Sportvereine) richten.

Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter ( Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Das mit der Betreuung des Wettbewerbs beauftragte Deutsche Institut für Urbanistik hat für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet. Alle Kontaktdaten, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen online zur Verfügung.

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