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Deutlich weniger Gründungsvorhaben nach strengeren Regeln für Arbeitlose

Marburg 11.10.2012 (pm/red) Seit dem 28. Dezember vergangenen Jahres gelten für den Gründungszuschuss für Arbeitslose strengere Regeln. Das zeigt nun Auswirkungen auf das Gründungsgeschehen. Im ersten Halbjahr 2012 haben die Industrie- und Handelskammern bundesweit mit 3626 Stellungnahmen 61 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum abgegeben. Ähnlich ist der Trend in Nordhessen und dem Altkreis Marburg. Während die Mitarbeiter in den Servicezentren der IHK Kassel im ersten Halbjahr 2011 noch 170 Stellungnahmen angefertigt hatten, sackte der Wert auf 30 Stellungnahmen im ersten Halbjahr 2012 ab. Die IHK-Existenzgründungsberater stellen keine Qualifikationsunterscheide bezüglich der Gründungsvorhaben vor und nach der Reform fest.

„Die höheren Hürden sowie die gekürzte Förderung im Vergleich zu den Vorjahren schlagen sich in den geringeren Zahlen bei den Stellungnahmen nieder“, sagt Carsten Heustock, stellvertretender Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Existenzgründung und Unternehmensförderung, Standortpolitik und International. So sei beispielsweise der Zeitdruck für eine Gründungsentscheidung spürbar gestiegen – potenzielle Jungunternehmer könnten dadurch abgeschreckt und die Firmengründung zu den Akten gelegt werden.

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