Saisonkurzarbeitergeld soll durchgehende Beschäftigung ermöglichen
Marburg 20.11.2012 (pm/red) Die Agentur für Arbeit Marburg informiert Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Arbeit witterungsabhängig ist, über die Hilfe mittels Saisonkurzarbeitergeld. Wenn es draußen kälter wird, stoppt in vielen Betrieben die Arbeit, und die Arbeitgeber überlegen, in welchem Umfang sie ihre Mitarbeiter noch weiterbeschäftigen können. Besonders die Betriebe des Baugewerbes haben mit massiven witterungsbedingten Erschwernissen, Arbeitsausfällen, Auftragsverschiebungen und dem Ausbleiben neuer Aufträge zu kämpfen. Um Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie als Fachkräfte im Betrieb zu halten, bietet die Bundesagentur für Arbeit finanzielle Hilfen für Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks und für die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus an.
Saison-Kurzarbeitergeld gibt es seit sechs Jahren. Heinrich Raab, fachlicher Teamleiter in der Arbeitsagentur Marburg, weiß: „Es hat vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geholfen. Fachkräfte konnten im Arbeitsverhältnis bleiben, und Winterarbeitslosigkeit wurde vermieden. Es lohnt sich für beide Marktseiten, Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen, damit die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz behalten und die Betriebe sich die Suche nach Fachkräften im Frühjahr ersparen können. Denn ein-gearbeitetes Personal kann dann sofort weiterbeschäftigt werden.“
Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) wird in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gezahlt. Zudem gibt es ergänzende Leistungen: Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld für gewerbliche Arbeitnehmer sowie die Erstattung der vom Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. In Betrieben der Bauwirtschaft gibt es die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte seit einem Jahr nicht mehr.
Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit ausgefallene Arbeits-stunde gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird.
Mehraufwands-Wintergeld wird für jede geleistete Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis 28. Februar gezahlt für winterliche Belastungen, zum Beispiel für warme Kleidung und Schuhe.
In Betrieben des Gerüstbauerhandwerks wird das Saison-Kurzarbeitergeld erst ab der 151. ausgefallenen Arbeitsstunde gezahlt. Die Schlechtwetterzeit hat bereits am 1. November begonnen. Eine pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es hier nicht.
Aktuelle Informationen über Zugangsvoraussetzungen und das Verfahren gibt es online.