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Heute Verhandlung zum Botanischen Garten vor dem Verwaltungsgericht Gießen

Marburg 30.11.2012 (yb) Am heutigen Freitag, 30. November, findet ab 10 Uhr vor der Personalvertretungskammer des  Verwaltungsgerichts Gießen die mündliche Verhandlung in zwei Verfahren statt, die der Personalrat der Philipps-Universität Marburg angestrengt hat. Der Personalrat als Vertretungsorgan der Beschäftigten der Marburger Uni sieht sich gemäß der Bestimmungen und Vorgaben des Hessischen Personal-Vertretungsgesetzes (HPVG) in Bezug auf den Botanischen Garten der Philipps-Universität vom Verhalten von Universitätspräsidentin Krause um seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gebracht. In der mündlichen Verhandlung soll es „um die Wahrung der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des antragstellenden Personalrats bei der bevorstehenden Umstrukturierung des Botanischen Gartens der Philipps-Universität in Marburg“ gehen, wie in der Presseinformation des Gießener Verwaltungsgerichts dazu mitgeteilt wird.

Wie bereits in mehreren Berichten in das Marburger. zu lesen war, sind geplante Einsparmaßnahmen und eine dafür gewollte Umstrukturierung Auslöser und Grundlage für das Verhalten der Universitätspräsidentin. Zuvor hatte Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) von der Universitätsleitung ein mittelfristiges Umstrukturierungskonzept eingefordert. Daran soll eine Erhöhung von Landeszuschüssen gekoppelt sein. Als Zielstellung wurde formuliert, dass mit den Umstrukturierungsmaßnahmen der Finanzierungsbedarf um 2/3  reduziert wird. In Zahlen bedeutet das den jährlichen Finanzierungsbetrag durch das Land Hessen für den Botanischen Garten auf 620.000 Euro zu reduzieren.

Präsidentin Krause hatte im Juli 2012 dem HMWK ein Konzept mit zwei Optionen, einer Variante A und einer Variante B, vorgelegt. Zugleich wurde im Auftrag der Universitätspräsidentin ein externes Gutachten von Prof. Stützel, Ruhr Universität Bochum, dazu beauftragt. In diesem Gutachten wird von der Umsetzung der Variante A mit einem jährlichen Kostenrahmen von 620.000 Euro dringend abgeraten.

Die Universitätspräsidentin hatte den Personalrat über ihr Vorgehen lediglich informiert, jedoch keine Abstimmung und Beratung vorher zugelassen. Dabei handelt es sich bei den dem Ministerium vorgelegten Konzepten um unmittelbar personalrelevante Entscheidungen. Es geht darin um Personalabbau. Denn nur dadurch lassen sich gewollte Einsparungen überhaupt erzielen. Der Personalrat hatte daraufhin im Sommer das ‚personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren‘ eingeleitet und den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Er ist der Auffassung die Präsidentin der Philipps-Universität habe die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Personalrats nach dem HPVG und dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSchTV) massiv verletzt.

Gemäß § 2 des RatSchTV habe der Arbeitgeber die zuständige Personalvertretung rechtzeitig und umfassend über eine vorgesehene Rationalisierungsmaßnahme zu unterrichten und die personellen und sozialen Auswirkungen mit der Personalvertretung zu beraten. So findet sich im Paragraf 2 des RatSchTV  formuliert: „Der Arbeitgeber hat die zuständige Personalvertretung/Betriebsvertretung rechtzeitig und umfassend über eine vorgesehene Rationalisierungsmaßnahme zu unterrichten. Er hat die personellen und sozialen Auswirkungen mit der Personalvertretung/Betriebsvertretung zu beraten.“ Diese Unterlassung der Information durch die Präsidentin und der damit gegebene Verstoß gegen bindende Rechtsvorschriften soll nun heute verhandelt, also vom Verwaltungsgericht rechtlich gewürdigt werden.

Die Präsidentin der Philipps-Universität ist demgegenüber der Auffassung, die Entscheidung, den Botanischen Garten zur Schließung zu bringen, zu verkleinern, dort Mittel einzusparen oder ihn mit ganz geringen Mitteln weiter zu betreiben, sei eine durch den Haushaltsgesetzgeber bestimmte hoheitliche Entscheidung, die nicht der Bestimmung nach HPVG oder der Beteiligung nach den Tarifverträgen über den Rationalisierungsschutz unterliege. Einzelne beteiligungspflichtige Maßnahmen würden noch nicht feststehen.

—> Zum ersten Bericht von der Verhandlung in Gießen

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