Gerichtlicher Vergleich zum Botanischen Garten hat Rechtskraft
Marburg 5.12.2012 (yb) Wie berichtet, wurde bei der Verhandlung in dem Rechtsstreit um die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zur Zukunft des Botanischen Gartens der Philipp-Universität vor dem Verwaltungsgericht Gießen am vergangenen Freitag ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Dieser räumt dem Personalrat das Recht auf umfänglichen Einblick in die relevanten Unterlagen ein. Der Personalrat hat dann bis 15. Januar 2013 Zeit seine Vorstellungen zum Botanischen Garten der Universitätspräsidentin vorzulegen. Diese verpflichtet sich zugleich, die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst zu bitten, eine Entscheidung zum Botanischen Garten auszusetzen. Auf eine heutige Anfrage der Redaktion teilte die Pressestelle der Philipps-Universität dazu mit: „Die Präsidentin wird den Vergleich nicht widerrufen. Sie setzt auf die Fortführung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Personalrat der Philipps-Universität.“
Damit können die Beteiligten in Marburg gemäß dieses nun rechtswirksamen Vergleichs ihren Aufgaben nachgehen.