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Förderung von Umbauten der eigenen Wohnung für Menschen mit Behinderung

Marburg 13.12.2012 (pm/red) Wie Bürgermeister Franz Kahle informiert, besteht auch im Jahr 2013 die Möglichkeit einer Förderung für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum. Nach Information des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung werden Kostenzuschüsse in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung gestellt. Wie Klaus Fecho von der Bauverwaltung mitteilte, wird dieses Programm seit einigen Jahren aufgelegt und über die Kommunen abgewickelt. Es werde in Marburg  rege in Anspruch genommen. Nach der Sammlung und Übermittlung nach Wiesbaden, erhalte die Stadt Marburg ihr Kontingent aus dem nun einmal knapp bemessenen Fördertopf. 8.000 bis 15.000 konnten so an 5 bis 10 Antragsteller jährlich als Zuschüsse ausgezahlt werden. „Die Leute sind sehr dankbar“ sagte Fecho, „wie zum Beispiel ein älterer Herr, der ein neues Garagentor benötigte, weil er das alte Tor krankheitsbedingt nicht mehr öffnen konnte.“

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Es werden vorrangig bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Normen für barrierefreies Bauen und Wohnen entsprechen. Dies sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück
  • Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung
  • Verbesserung der Bewegungsfreiheit
  • Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern
  • Beseitigung von Stufen und Schwellen
  • Errichtung von Rampen
  • Gestaltung der Treppen
  • Einbau von geeigneten Aufzügen, Treppenschrägaufzug, Küchen, Toilettenräumen und Bädern
  • Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
  • Einrichtungen zur Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen

Als selbst genutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt werden. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Die Wohngebäude oder Wohnungen sollen barrierefrei erreichbar sein.

Antragstellung muss vorher erfolgen
Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, die noch nicht begonnen wurden und deren gesamte Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Nicht förderfähig sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur behindertengerechten Wohnraumversorgung, sowie entsprechende Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.

Art und Umfang der Förderung
Für die förderungsfähigen Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Mitteln nach den Richtlinien besteht nicht.

Die Baumaßnahmen müssen bis spätestens 15. Januar 2013 beim Fachdienst Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg angemeldet werden. Entsprechende Anträge sind dort erhältlich. Ansprechpartner: Klaus Fecho, Tel.: 06421/201-616, E-Mail: bauaufsicht@marburg-stadt.de

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