viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Minijobs verdrängen im Einzelhandel und Gastgewerbe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

Marburg 13.12.2012 (pm/red) Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit mehr als 7,4 Millionen Minijobs. Davon werden rund 2,5 Millionen als Nebenjob ausgeübt. Hinweise auf die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs finden sich vor allem im Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Minijobs kommen besonders häufig in Dienstleistungsbranchen zum Einsatz. Die IAB-Arbeitsmarktforscher Christian Hohendanner und Jens Stegmaier erklären dies damit, dass in diesen Branchen lange Öffnungszeiten, Kundenorientierung und teilweise stark schwankende Nachfrage eine große Rolle spielen: „Hier lässt sich der Faktor Arbeit optimal nutzen, wenn er in Minijobs gestückelt zum Einsatz kommt.“ So könnten Betriebe flexibel auf Kundenwünsche und -ströme reagieren.

„Wenn beispielsweise längere Öffnungszeiten im Einzelhandel oder ein hohes Gästeaufkommen in der Gastronomie zu bewältigen sind, lässt sich dies mit Hilfe vieler kleiner Beschäftigungsverhältnisse passgenauer bewältigen“, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Das Problem dabei ist, wenn Minijobs der Sozialversicherung Beitragszahler entziehen, erhöht sich der Druck auf das Sozialversicherungssystem.

Die Verdrängung findet vor allem in kleinen Betrieben statt
Indizien für die Verdrängung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs gibt es vor allem für kleine Betriebe mit unter zehn Beschäftigten. In diesem kleinbetrieblichen Segment gehen also der Aufbau von Minijobs und die Reduktion der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Hand in Hand. Hohendanner und Stegmaier betonen: „Allerdings ist hier zu bedenken, dass diese Betriebe nicht in jedem Fall zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse hätten schaffen können – sei es, weil die Arbeitnehmer Minijobs bevorzugen oder weil das Arbeitsvolumen zu gering ist.“

Auch in den Betrieben mit zehn bis 99 Beschäftigten finden sich Hinweise auf Verdrängung, jedoch in deutlich geringerem Maße. Bei größeren Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten scheinen sich die beiden Beschäftigungsformen eher zu ergänzen: Hier geht die Zunahme der Minijobs teilweise auch mit einem Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einher.

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