Unzureichende Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Hessen
Marburg 14.12.2012 (pm/red) Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Thomas Spies bezeichnete die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Hessen als „unzureichend“. „Der Aktionsplan der Landesregierung für die Inklusion von Menschen mit Behinderung bleibt zudem lustlos und unkonkret Die Landesregierung zeigt wenig Engagement und verweigert die Formulierung klarer, überprüfbarer Ziele“, sagte Spies in der Landtagsdebatte am Mittwoch in Wiesbaden.
Inklusion bedeute, dass die Gesellschaft sich so anpassen müsse, dass Menschen mit Behinderung genauso am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten, wie Menschen ohne Behinderung. „Dazu bedarf es jedoch eines anderen Bewusstseins“, so Spies. Kostenvorbehalte, unzureichende Beteiligung der Betroffenen und fehlende Überprüfung der Umsetzung seien deutliche Zeichen mangelnden Engagements. Die Landesregierung habe keine Vision von Inklusion und daher bliebe alles Weitere nur Stückwerk.
„Inklusion muss alle gesellschaftlichen Bereiche durchziehen. Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, den öffentlichen Nahverkehr und öffentlichen Rundfunk, Arbeitsmarkt und Wohnen. Nötig ist ein sozialraumbezogener Ansatz, da Sozialpolitik dort stattfindet, wo Menschen konkret leben“, sagte der Sozialexperte. Deshalb könne der Aktionsplan nur ein Entwurf bleiben und müsse endlich kontinuierlich mit den Betroffenen weiterentwickelt werden.
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