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Mieter haben bei Merkel keine Lobby – Zum verabschiedenden Mietrechtsänderungsgesetz Kritik von Katja Kipping

Marburg 15.12.2012 (pm/red) In der vergangenen Woche wurde das Mietrecht per Mehrheitsentscheidung im Bundestag geändert. Danach können Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnungen von den Vermietern an die Mieter weitergegeben werden. Wie in der ARD-Magazin Plus-Minus in der vergangenen Woche aufgezeigt wurde, kann dies zu erheblichen Verteuerungen der Kaltmieten führen, die zugleich die Einsparungen bei den Energiekosten deutlich übertreffen.  Die Bundesregierung und die Koalition mache sich einmal mehr zur Vollstreckerin von Lobbyisten, lautet eine Kritik von Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE.  

Zu Beginn der schwarz-gelben Regierung seien die Hoteliers gewesen, die steuerlich begünstigt wurden. Nunmehr würde es um die Immobilienlobby bevorzugen. Trotz aller Warnungen von Wissenschaftlern und Sozialverbänden werde das Mietrecht knallhart nach dem Leitprinzip Vermieter- vor Mieterrecht gravierend geändert.

Die Gesetzesnovelle löse das Problem der rasant steigenden Mieten in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten in keiner Weise. Die Mietenexplosion treffe längst nicht mehr nur Ärmere, sondern auch die Mittelschichten. Es sei absehbar ein Fehler gewesen, dass Union und SPD im Rahmen der Förderalismusreform die Wohnungsbauförderung zur Ländersache gemacht haben. „Es ist daher geheuchelt, wenn sich der SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück in seiner Nominierungsrede darüber beschwerte, dass der soziale Wohnungsbau Ländersache sei. Das wurde er mit den Stimmen von SPD und Union“ sagte Katja Kipping.

Im Rahmen einer mietenpolitischen Offensive der LINKEN findet am heutigen Sonnabend, dem 15. Dezember, eine wohnungs- und mietenpolitische Konferenz in Göttingen statt. Um den akuten Wohnungsnotstand von rund 250.000 fehlenden Wohnungen zu beheben, fordert DIE LINKE in allen Bundesländern den sozialen Wohnungsbau zu forcieren. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, in allen wichtigen, das Mietrecht betreffenden Gesetzen, ein sozial ausgewogenen Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern zu sichern.

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