Verfahren gegen hessische Landtagsabgeordnete wegen Teilnahme am Protest gegen Neonazi-Aufmarsch eingestellt
Marburg 18.12.2012 (pm/red) Das Amtsgericht Dresden hat die Strafverfahren gegen die Vorsitzenden der Fraktion Die LINKE im Hessischen Landtag, Janine Wissler und Willi van Ooyen, wegen deren Teilnahme an und der angeblichen Rädelsführerschaft bei der Protestkundgebung gegen einen Neonazi-Aufmarsch im Februar 2012 in Dresden eingestellt. In Verbindung mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beiden hessischen Landtagsabgeordneten war bereits ein Strafbefehl zur Zahlung von 3.000 Euro verhängt worden. Das ist alles jetzt vom Tisch und damit auch die höchst fragwürdige Strafverfolgung von demokratisch gewählten Mandatsträgern, die sich gegen rechtsradikale Umtriebe engagieren.
„Der Beschluss des Amtsgerichts ist erfreulich,“ erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Hessischen Landtag. Klar sei, dass die LINKE weiterhin in Dresden und anderswo protestieren werde, wenn Neonazis aufmarschieren würden. „Gerade die Neonazi-Aufmärsche in Dresden hatten in der Vergangenheit eine große Bedeutung für die Vernetzung neofaschistischer Kader. Schlimmer noch: Unterstützer der Terrorzelle NSU, die mindestens zehn Menschen ermordet hat, haben sich an den Neonazi-Aufmärschen in Dresden beteiligt. Vor diesem Hintergrund war es ein verheerendes Signal, dass diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die sich den Neonazis in den Weg gestellt haben“, so Schaus weiter.
Angesichts des Versagens staatlicher Stellen im Kampf gegen Rechts, sei zivilgesellschaftliches Engagement und auch außerparlamentarischer Kampf gegen neofaschistische Bestrebungen weiterhin wichtig.