Deutschlandweit neuer Führerschein ab 19. Januar
Marburg 6.1.2013 (pm/red) Alle ab 19. Januar neu ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Damit wird nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments befristet. Die bisherige Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen bleibt davon jedoch unberührt. Umtausch von vorhandenen Führerscheinen, unabhängig ob graue und rosa Papierführerscheine oder vorhandene Kartenführerscheine, ist derzeit nicht erforderlich. Es besteht keine Umtauscherfordernis um Besitzstände zu sichern bzw. Besitzstandsmehrungen zu erlangen. Bis zum Fristdatum 19.1.2033 müssen alle Führerscheine den Vorgaben der neuen EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen. Vorhandene Führerscheine müssen demgemäß bis dahin umgetauscht werden.