Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Neues Gutachten zu Steuerfahnderaffäre in Hessen – GRÜNE stellen Dringlichen Berichtsantrag

Logo GrüneMarburg 11.1.2013 (pm/red) Bereits seit Abschluss des Untersuchungsausschusses zur ‚Zwangspensionierung von Steuerfahndern‘ sieht es die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als erwiesen an, dass die vier zwangspensionierten Steuerfahnder unangemessen behandelt und gemobbt worden sind. Wie Presseberichten zu entnehmen ist, bestätigt ein Gutachten des Chefs der forensischen Psychiatrie des Universitätsklinikums München diese Einschätzung und besagt, dass die vier betroffenen Beamten zu Unrecht für Dienstunfähig erklärt worden sind. Aus diesem Grund fordert die Landtagsfraktion der GRÜNEN die Landesregierung mit einem dringlichen Berichtsantrag dazu auf, im Haushaltsausschuss zu ihren Fragen Stellung zu nehmen.

„Wir möchten jetzt von der Landesregierung wissen, welche Konsequenzen sich für sie aus diesem Gutachten ergeben. Gab es bereits eine Kontaktaufnahme mit den Betroffenen? Können diese nun mit einer Rücknahme der zwangsweisen Ruhestandsversetzung rechnen? Ein >Weiter wie bisher< kann es nach diesem Erkenntnissen jedenfalls nicht geben. Wir fordern die Landesregierung daher auf, nicht nur ihrer Fürsorgepflicht für die Bediensteten der Steuerfahndung gerecht zu werden sondern auch die Belange der Steuerzahler zu achten und den bereits angerichteten Schaden so gering wie möglich zu halten“, fordert Kaufmann, einst Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss.

Des Weiteren stellt Kaufmann fest: „Zwei Untersuchungsausschüsse haben sich im Hessischen Landtag bereits mit dem Fall beschäftigt, ohne dass die Fahnder rehabilitiert wurden. Stattdessen war der Abschlussbericht der Mehrheitsfraktionen geprägt von dreisten Tatsachenverdrehungen.“ Das Gutachten aus München mache jetzt deutlich, dass die Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder aufgrund zweifelhafter Gutachten offensichtlich nicht rechtens war. Es sei an der Zeit, dass die Landesregierung zu ihren Fehlern stehe und dafür sorge, dass sich derartige Vorgänge nicht mehr wiederholen.

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