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Zum Akteneinsichtausschuss betr. Versicherungen – Fragen an Stadtverordneten Hermann Uchtmann

Marburg-StadtwappenMarburg 21.1.2013 (yb) Am 22. Januar wird ein neuer Akteneinsichtsausschuss in Marburg die Arbeit aufnehmen. Es soll um die Versicherungen der Stadt gehen, für die jährlich mehr als eine Millionen Euro Prämienzahlungen überwiesen werden. Dieser Komplex war im vergangenen Jahr mehrfach Tagesordnungspunkt in der Stadtverordnetenversammlung. Eine Klärung konnte im Parlament ganz offensichtlich nicht erreicht werden, andernfalls wäre die Beantragung eines Akteneinsichtsausschuss gemäß Hessischer Gemeindeordnung unterblieben.
Den Antrag für dieses Untersuchungsgremium hat Hermann Uchtmann als Stadtverordneter der Marburger Bürgerliste gestellt. Die Redaktion von das Marburger. hat Fragen an den Antragsteller gestellt.

Frage: Die städtischen Versicherungen waren mehrfach Thema in der Stadtverordnetenversammlung. Hat dies nicht ausgereicht?
Hermann Uchtmann: Verursacht durch den Veruntreuungsfall in der Stadtverwaltung schien sich zunächst ein Konsens in Bezug auf die Notwendigkeit der Überprüfung der Versicherungssituation der Stadt abzuzeichnen. Ein diesbezüglicher Antrag der Marburger Bürgerliste vom Januar 2012 wurde einstimmig angenommen. Doch dann haben missverständliche und zum Teil bewusst irreführende Äußerungen des Oberbürgermeisters sowohl im Stadtparlament als auch in der Presse Zweifel nicht nur an der Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen sondern auch an seinen Fähigkeiten zur Optimierung der Versicherungssituation aufkommen lassen.

Frage: Sehen Sie sich in Ihrer Initiative nicht verstanden oder schlecht behandelt?
Hermann Uchtmann: In der Initiative sehe ich mich sowohl von den anderen Fraktionen als auch vom Magistrat im Prinzip verstanden. Schlecht behandelt wird das Problem selbst, nämlich der Umgang mit der Versicherungssituation der Stadt und das Herangehen des Oberbürgermeisters an die Aufarbeitung dieser Problematik.

Frage: Wer ist verantwortlicher Akteur wo sehen sie Probleme?
Hermann Uchtmann: Verantwortlicher Akteur ist der Oberbürgermeister. Er hat entschieden, ein externes Büro mit der Überprüfung der Versicherungen zu beauftragen, wobei die Kriterien der Auswahl dieses speziellen Büros und die Aufgabenstellung nicht transparent gemacht wurden. Es handelt sich um einen Auftrag in der Größenordnung von 75.000 Euro und die Art der Auftragsvergabe ohne ein entsprechendes Angebot lässt Zweifel aufkommen, ob die hessische Vergabeordnung erfüllt wurde.
Die Möglichkeit sich von einem anderen auf kommunale Versicherungen spezialisierten Versicherungsberater einen kostenlosen Voranschlag für die Überprüfung der Versicherungen erstellen zu lassen, wurde nicht genutzt.
Das steht in krassem Gegensatz zu vernünftigem, wirtschaftlichen Handeln.

Frage: Sehen Sie Bedarf für Veränderungen und welche hätten Sie gerne?
Hermann Uchtmann: Ich sehe großen Bedarf für Veränderungen im Umgang mit Problemsituationen von Seiten des Oberbürgermeisters – übrigens nicht nur in diesem Fall. Die offensichtlich gewordenen Defizite in den städtischen Versicherungen hätten ein sofortiges und zielgerichtetes Handeln erfordert.
Für 2013 wird die Einstellung eines Sachbearbeiters mit einer halben Stelle für Versicherungsfragen angekündigt, d.h. nachdem mehr als ein Jahr vergangen ist. Vor allem ist Transparenz im Verfahren einzufordern und die Einhaltung der Vergabeordnung. Der Marburger Oberbürgermeister steht nicht über den Gesetzen.
Er löst Probleme auch nicht dadurch, dass er im Stadtparlament die Person, die auf das Problem aufmerksam gemacht hat, versucht lächerlich zu machen und persönlich zu diffamieren. Eine wörtliche Abschrift der Rede findet sich auf den Webseiten der Marburger Bürgerliste.

Frage: Was sollte Zielstellung des Akteneinsichtsausschuss betr. Versicherungen sein?
Hermann Uchtmann: Es muss geklärt werden

  • ob der Oberbürgermeister in seinen öffentlichen Äußerungen die Wahrheit gesagt hat, oder ob er versucht hat, die Öffentlichkeit irrezuführen.
  • ob die Hessische Vergabeordnung eingehalten wurde und warum kein Vergleichsangebot eingeholt wurde.
  • nach welchen Kriterien und mit welchem Pflichtenheft der Auftrag zur Überprüfung der Versicherungen erteilt wurde.
  • ob es dem Oberbürgermeister zusteht Stadtverordnete öffentlich zu diffamieren.

Darum muss die Rede des Oberbürgermeisters Bestandteil der Akten werden.

 

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