Vereinbarung zum UKGM: Betriebsrat beklagt Mogelpackung
Marburg 15.2.2013 (pm/red) Der Betriebsrat am Standort Marburg des UKGM hat inzwischen im Rahmen eines ‚Betriebsratsinfo‘ Stellung bezogen zu der Ende Januar zwischen Land Hessen und Rhön AG unterzeichneten Vereinbarung zur Entwicklung des UKGM. Dieser Vereinbarung war kurzfristig Thema in den Medien. Von vielen kritisch-ablehnenden Stellungnahmen hat sich dabei auffällig die der beiden Universitätspräsidenten aus Gießen und Marburg unterschieden. Präsidentin Krause und ihr Gießener Kollege Prof. Mukherjee verlautbarten in plakativer Art und Weise Zufriedenheit. Sie gehören allerdings auch zu den Unterzeichnern der Vereinbarung. Ganz anders und deutlich kritischer positioniert sich jetzt der Betriebsrat des UKGM Marburg. Aus vielen Gesprächen mit Kollegen/innen und aus E-Mails ergebe sich für den Betriebsrat ein eindeutiges Bild mit Meinungsäußerungen und Stimmungslage durchgehend negativ. Vorneweg teilt der Betriebsrat weiter mit, dass er an Gesprächen oder Vorbereitungen für die „Gemeinsame Vereinbarung über die Medizinische Versorgung Mittelhessens die Sicherstellung von Forschung und Lehre an den Universitätskliniken Gießen und Marburg und die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit“ in keiner Weise beteiligt worden ist. Die „versprochene Teilnahme an Verhandlungen, sowie die versprochene notwendige Transparenz wurden zu keiner Zeit eingehalten“, informiert der Betriebsrat in seinem Info und vermerkt mit Ärger, dass „wieder einmal die Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten wurden“. Nachfolgend werden die wesentlichen Passagen aus der Stellungnahme im Betriebsratsinfo veröffentlicht:
Neben den Betriebsräten sind viele Beschäftigte ungehalten und empört, als verkündet wurde, dass eine Gestellung vom Land Hessen an die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH erfolgen soll. Die diesbezügliche Vereinbarung ist in vielerlei Hinsicht eine Absichtserklärung und wird von den Beschäftigten nicht als vornehmliche Lösung der Probleme, sondern als Mogelpackung empfunden.
Die jetzt gefundene ‚Gestellungsregelung‘ dient nur den Interessen des Landes und stellt von Seiten der UKGM eine Konzession an die geschlossene Vereinbarung zum Erhalt des Zuschusses des Landes Hessen dar. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Stellenmoratorium vereinbart – trotzdem wurden zwischenzeitlich an beiden Standorten Stellen in der Größenordnung von ca. 140 durch Fluktuation heimlich abgebaut. Der Leistungsdruck, die Arbeitsdichte sind zwischenzeitlich derart angewachsen, dass sich Beschäftigte immer mehr in die ‚Pflicht‘ genommen sehen und ‚Überlastungsanzeigen‘ schreiben.
Zum Thema Gestellung wäre noch anzumerken, dass die Politik in der Vergangenheit alles daran gesetzt hat, um die Anzahl der ‚Widersprüchler‘ so gering wie möglich zu halten. Der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Herr Jung, hat sowohl in den Verhandlungsrunden, wie auch vor der Betriebsversammlung betont, dass das Land Hessen keine Klinik mehr im Landesbesitz hat und dass daher Arbeitnehmer, die von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen, damit rechnen müssen, dass von der Versetzung, über die Änderungskündigung, bis hin zur betriebsbedingten Kündigung, alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen in Betracht zu ziehen sind.
Wer also gibt freiwillig seinen über viele Jahre beim Klinikum bestehenden Arbeitsplatz auf, um in eine ungewisse Zukunft (beim Land Hessen) zu gehen – wobei dann auch nicht klar war, welche zukünftige Tätigkeit, an welchem Ort ausgeübt wird???
Widersprüchler/Rückkehrer waren dem Land ein Dorn im Auge und somit wurden die Verhandlungen um den Zuschuss des Landes zu Investitionen dafür genutzt um sich einem Großteil dieses Personenkreises zu ‚entledigen‘ – wieder einmal wurden Arbeitnehmer durch das Land verkauft.
Nachdem auch das UKGM immer wieder erklärt hatte, dass es keine Gestellung will, waren alle betroffenen Arbeitnehmer überrascht, als bekannt wurde, dass eine Gestellung analog den Ärzten, Wissenschaftlern und Beamten nun auch für die ‚Widersprüchler‘ möglich gemacht wurde. Wäre diese Option vorher bekannt gewesen, wäre die Anzahl derer, die ihre Rückkehr zum Land erklärt hätten eine deutlich höhere, als die tatsächlichen 367 Widersprüchler gewesen. Aber dies war sowohl unternehmerisch als auch politisch nicht gewollt. Hier müssen sich alle Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Beschäftigten deutlich und klar äußern, warum eine Gestellung in dieser Form nur einem verschwindend kleinem Teil der Arbeitnehmer zugänglich gemacht wird.
Für die Zukunft gehen wir davon aus, dass alle bisher nicht wieder besetzten Stellen schnellst möglichst nachbesetzt werden und dass eine wirksame Beschäftigungssicherung mit Entfristung von Fristverträgen, erfolgt. Die Beschäftigten wünschen sich eine Rückkehr in die ‚Normalität‘, die jedoch erst dann eintreten kann, wenn sich tatsächlich etwas ändert. Von Versprechen bzw. Absichtserklärungen, zu mal vor der Wahl, halten wir gar nichts. Wir fordern einen Verantwortungs- und respektvollen Umgang mit den Beschäftigten am UKGM und dass die Politik sich ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten/Beschäftigten und Wählern stellt indem sie genau hinsieht wie sich ihr Leuchtturm entwickelt.