Hessischer Landkreistag kritisiert Entwurf des Hessischen Kinderförderungsgesetzes
Marburg 6.3.2013 (pm/red) Anlässlich der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses im Hessischen Landtag am 7. März kommt vom Hessischen Landkreistag deutliche Kritik Entwurf des Hessischen Kinderförderungsgesetzes von CDU und FDP. Als Jugendhilfeträger sehen sich die Landkreise von den Neuregelungen des Kinderförderungsgesetzes unmittelbar betroffen. Sowohl in der Funktion als Fachaufsicht und Fachberatung für die Träger von Kindertageseinrichtungen und direkt Verantwortliche für die Kindertagespflege. In vielen Regelungen wird eine große Gefahr deutlicher pädagogischer Einschnitte und eines Rückschrittes in der Qualität der Kinderbetreuung in Hessen gesehen und befürchtet, wird mitgeteilt.
Landkreise als Jugendhilfeträger sehen viele ungeklärte Fragen und weisen auf Kritikpunkte hin
Besonderen Klärungsbedarf sieht der Hessische Landkreistag bei den Neuregelungen zu den Fachkräften. Vor allem die vorgesehenen reduzierten Anforderungen an das pädagogische Personal werden als falsches Signal gewertet, dem Fachkraftmangel bei Erzieherinnen zu begegnen. Zudem wird dadurch die Anerkennung der Fachkräfte entwertet, sowie die pädagogische Arbeit in der Einrichtung geschwächt. Vielmehr wird eine Reform der ErzieherInnenausbildung als erforderlich gesehen.
Kritik wird auch hinsichtlich der Regelungen zum personellen Bedarf, der Größe und Zusammensetzung der Gruppen sowie der Landesförderung von Kindertageseinrichtungen geäußert. Der bezweifelt stark, ob mit den vorgesehenen Regelungen künftig eine pädagogisch angemessene sowie für die Kommunen und Träger finanzierbare Kinderbetreuung sichergestellt werden kann.
Bereits heute zeichnen sich diesbezüglich viele offene Fragen in den künftigen Betriebserlaubnisverfahren ab, wird mitgeteilt Schließlich werden auch die Regelungen zur Landesförderung für die Kindertagespflege und die Fachberatung – beides Aufgaben, die von den Landkreisen wahrgenommen werden – als unzureichend gesehen.
Der Hessische Landkreistag unterstreicht, dass mit den gewählten Fördersummen keine adäquate personelle und fachliche Ausstattung für eine sachgerechte Aufgabenerledigung sichergestellt werden kann.
Die hessischen Landkreise haben daher die Erwartung, dass die in der Anhörung vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken in die weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf Eingang finden. In einem so sensiblen Bereich wie der Kinderbetreuung sollte sich der Landtag die Zeit für eine ernste Auseinandersetzung mit den vielen sachdienlichen Argumenten, die im Anhörungsverfahren vorgetragen werden, nehmen.