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ver.di beklagt ‚Besoldungsdiebstahl‘ in Hessen durch CDU und FDP – 106.000 Beamtinnen und Beamten betroffen

logo ver.di HesssenMarburg 17.5.2013 (pm/red) Die Gewerkschaft ver.di hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamten für 2013 und 2014 als sachlich nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung bezeichnet. Mit dem Gesetzentwurf soll die Mitte April getroffene Tarifvereinbarung für die Arbeitnehmer im Landesdienst auf die rund 106.000 Beamtinnen und Beamten im Bereich des Landes, der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von Sozialversicherungsträgern (Deutsche Rentenversicherung Hessen) übertragen werden. Die zuständige ver.di-Referentin Rebecca Liebig kritisierte insbesondere, dass es dabei zu erheblichen zeitlichen und inhaltlichen Abweichungen kommen soll.

Während zum Beispiel im Tarifbereich die Einkommen mit Wirkung zum 1. Juli um 2,8 Prozent steigen, ist für den Beamtenbereich zum gleichen Zeitpunkt lediglich eine Steigerung von 2,6 Prozent vorgesehen. Das wären bereits 0,2 Prozentpunkte weniger.

Gravierender sei jedoch, so Liebig, dass die tariflich vereinbarten Einmalzahlungen für die Jahre 2013 und 2014 in Höhe von 450,00 Euro (für 2013) beziehungsweise 225,00 Euro (für 2014) nicht übernommen werden sollen. „Das ergibt einen summierten Besoldungsdiebstahl von 675,00 Euro in zwei Jahren für jede und jeden Einzelnen“, rechnet Liebig vor. Dieses Vorhaben sei nicht zu rechtfertigen, vor allem angesichts der Tatsache, dass „Feuerwehrbeamte, Beamte in den Job-Centern, im Justizvollzug und vielen anderen Bereichen täglich die gleiche, qualitative Arbeit leisten wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Arbeitnehmerverhältnis“.

ver.di werde über die Absichten der Landesregierung breit informieren. Außerdem will die Gewerkschaft das weitere Vorgehen beraten, so Liebig. Die Oppositionsfraktionen im Hessischen Landtag fordert ver.di auf, „durch Änderungsanträge deutlich zu machen, dass sie zu einer einheitlichen Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst stehen“.

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