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Kinderförderungsgesetz: ver.di-Vertrauensleute fordern Rücknahme des Entwurfs

Marburg, 19.5.2013 (pm/red) In der kommenden Woche erfolgt im Hessischen Landtag die dritte Lesung über das neue Kinderförderungsgesetz (KiföG). Die gewerkschaftlichen Vertrauensleute der Stadtverwaltung Marburg bewerten das Gesetzesvorhabens von CDU/FDP skeptisch.

Zwar sieht ver.di-Vertrauensleutesprecher Frank Belau  laut einer Pressemitteilung die Proteste von Eltern und  Erzieherinnen der vergangenen Monate in Teilen als erfolgreich an, da die Landesregierung aufgrund der Proteste Veränderungen am KiföG vorgenommen habe. So werde der vorgesehene Einsatz von fachfremdem Personal in den Kindertagesstätten gestrichen, und die Gruppengröße der unter dreijährigen Kinder dürfe zwölf Kinder nicht übersteigen.

Dennoch bemängeln die ver.di-Vertrauensleute der Stadtverwaltung Marburg am KiföG-Entwurf insbesondere, dass es keinen Fortschritt gegenüber der heutigen Mindestverordnung gebe: Nötig seien maximale Kindergruppengrößen der über 3-Jährigen von 18 und nicht, wie beabsichtigt, 25 Kindern. Auch würden nicht ausreichende finanzielle Mittel für die Träger für die frühkindliche Bildung zur Verfügung gestellt. Durch die „Betreuungsmittelwerte“ könne es außerdem zu verkürzten Öffnungszeiten kommen. Mit der neuen kindbezogenen Personalbemessung werde auch keine Verbesserung der Personalsituation eintreten.
 
Die ver.di-Vertrauenleute fordern daher die Landesregierung auf, das Gesetz zurückzunehmen und eine breite Diskussion zu beginnen für ein zukunftsorientiertes Kinderföderungsgesetz, das diesen Namen auch verdiene.

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