Ausgleichsabgabe in Sanierungsgebieten Oberstadt und Weidenhausen bestätigt
Marburg 22.6.2013 (pm/red) Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Stadt Marburg und Grundstückseigentümern ist beendet. Vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wurde entschieden, dass die seitens der Stadt erhobenen Ausgleichsbeiträge in Weidenhausen und der Oberstadt im Zuge der damaligen Altstadtsanierung (Gebäude, Straßenbau, Fußgängerzone) korrekt ermittelt wurden. Die dazu angewendete Wertermittlungsmethode genüge den gesetzlichen Anforderungen, stellte der VGH mit Urteil vom 20. Juni 2013 fest und hob zugleich anders lautende Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen auf.
Zahlreiche Grundstückseigentümer hatten die Wertermittlungsmethode angefochten, weil sie nicht nachvollziehbar sei. Je ein Klageverfahren aus der Oberstadt und aus Weidenhausen waren weiter als Musterprozesse in Verhandlung. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen sind mit der Entscheidung aus Kassel aufgehoben.
Das Urteil des VGH habe Auswirkungen für die Erhebung weiterer Ausgleichsabgaben, wird von der Stadt mitgeteilt. Bei dem noch nicht abgerechneten Sanierungsgebiet ‚Nördliche Altstadt‘ könne nunmehr entsprechend verfahren werden. Oberbürgermeister Vaupel zeigt sich zufrieden mit dem Richterspruch: „Dieses Urteil sorgt auf der einen Seite für Klarheit bei Bürgerinnen und Bürger wie auch der Verwaltung, bestätigt auf der anderen Seite das von der Universitätsstadt Marburg durchgeführte Verfahren als korrekt.“