Privatisierung der Hochschulmedizin am UKGM gescheitert – Forderung nach Hochschulmedizin als Teil öffentlicher Daseinsfürsorge
Marburg 18.7.2013 (pm/red) In einer aktuellen Pressemitteilung vom 16. Juli bezieht die ‚Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin‘ im Deutschen Hochschulverband Stellung zur Privatisierung des UKGM. Zahlreiche in der Arbeitsgemeinschaft verbundene Organisationen, darunter die Bundesärztekamer und der Marburger Bund, betrachten die vollzogenene Privatisierung als gescheitert und fordern eine öffentlich-rechtlich organisierte Hochschulmedizin als Teil der staatlichen Daseinsfürsorge. Wir veröffentlichen die Stellungnahme:
1. Das Land Hessen hat das Universitätsklinikum Gießen und Marburg im Jahre 2006 als erstes Universitätsklinikum in Deutschland privatisiert. Das Rhön-Klinikum als Käufer beabsichtigte, das Universitätsklinikum als „Flaggschiff“ im Konzernverbund aufzustellen und durch die Behandlung von schwerstkranken Patienten im Universitätsklinikum Synergieeffekte für den gesamten Konzern zu erzielen. Hessen wollte sich durch den Verkauf seiner Verpflichtung zu Investitionen in den Jahrzehnte vernachlässigten Gebäudebestand (insbesondere in Gießen) entledigen. So verpflichtete sich der Rhön-Konzern zu umfangreichen Investitionen an den Standorten Marburg und Gießen und zum Betrieb einer Partikeltherapieanlage. Die Partikeltherapieanlage war ein wesentlicher Grund für die Erteilung des Landeszuschlags an den Rhön-Konzern.
2. Aus der heutigen Perspektive ist klar erkennbar, dass die Privatisierung des Universitätsklinikums an beiden Universitätsstandorten ebenso wie der Betrieb der Partikeltherapieanlage gescheitert sind. Die vom Rhön-Klinikum getätigten umfangreichen Investitionen sollen vom Universitätsklinikum Gießen und Marburg aus dem laufenden Haushalt selbst refinanziert werden. Hierzu ist das Universitätsklinikum, als einziges Haus der Supramaximalversorgung in Mittelhessen, nicht in der Lage. Es ist bezeichnend, dass die Geschäftsführung des Rhön-Klinikums nunmehr selbst vom UKGM als „Mühlstein“ am Hals des Gesamtkonzerns spricht. Auch die im Januar 2013 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Rhön-Klinikum AG zur Lösung der jahrelangen Auseinandersetzung um das UKGM lässt sich nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin bestenfalls als Notmaßnahme, die bis heute in wesentlichen Punkten immer noch nicht geklärt ist, charakterisieren. Ein langfristiger Lösungsansatz ist in dieser Maßnahme nicht zu sehen.
3. Die Erfahrungen am Klinikum Gießen/Marburg haben gezeigt, dass die von dem privaten Unternehmen geforderten Renditeerwartungen mit den Aufgabenfeldern eines Universitätsklinikums nicht in Einklang zu bringen sind. Ein Universitätsklinikum besteht nicht nur aus der Behandlung schwersterkrankter Patienten, sondern hat dienende Aufgaben in Forschung und Lehre. Die Unterstützung der Medizinischen Fakultäten bei der Ausbildung von Studierenden ist ebenso Aufgabe der Universitätsklinika wie die maßgeblich an ihnen stattfindende Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte. Diese Aufgaben stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Erwirtschaftung einer möglichst hohen Rendite. Die Universitätsmedizin sollte daher nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin grundsätzlich als Teil der staatlichen Daseinsfürsorge öffentlich-rechtlich organisiert sein. In welchem öffentlichen Modell Universitätsklinika organisiert werden, ist nach Maßgabe der jeweiligen lokalen Bedingungen zu klären.
Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin vereint folgende Institutionen:
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Präsident Universitätsprofessor Dr. Karl Heinz Rahn
- Bundesärztekammer, Präsident Professor Dr. Frank-Ulrich Montgomery
- Bundesvereinigung der Landeskonferenzen ärztlicher und zahnärztlicher Leiter von Kliniken, Instituten und Abteilungen der Universitäten und Hochschulen Deutschlands, Vorsitzender Universitätsprofessor Dr. Christian Ohrloff
- Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V., Präsident Jonathan Schütze
- Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht, Präsident Dr. Albrecht Wienke
- Deutscher Hochschulverband, Präsident Universitätsprofessor Dr. Bernhard Kempen
- Marburger Bund, Vorsitzender Rudolf Henke
- MFT Medizinischer Fakultätentag, Präsident Universitätsprofessor Dr. Heyo Kroemer