viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Wer Weihnachtsgeld bekommt und was Tarifverträge vorsehen

Marburg 4.11.2013 (pm/red) Rund 54 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Rund 17 Prozent bekommen eine Gewinnbeteiligung und 21 Prozent erhalten sonstige Sonderzahlungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 15.000 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Juli 2012 bis August 2013 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind.

– West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 58 Prozent, in Ostdeutschland 39 Prozent der Be-schäftigten ein Weihnachtsgeld.

– Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern dagegen 57 Prozent.

– (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 56 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 45 Pro-zent.

– Tarifbindung: Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 71 Prozent ein Weihnachts-geld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 41 Prozent.

Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft stehen sich besser. 64 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 52 Prozent.

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 2,5 Prozent im Bankgewerbe, über 2,8 Prozent im öffentlichen Dienst (Ge-meinden) und 3,0 Prozent unter anderem in den Bereichen Textilindustrie, Holz- und Kunst-stoffverarbeitung, Papierverarbeitung, 3,2 Prozent im Versicherungsgewerbe und im west-deutschen Bauhauptgewerbe bis zu 3,4 Prozent in der Metallindustrie. In einer Reihe von Branchen bleiben die Beträge unverändert.

Ein im Vergleich prozentual hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftig-ten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie so-wie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Pro-zent) sowie Metallindustrie (West, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Berei-chen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 – 67,5 Prozent) und Metall-industrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.

In absoluten Euro-Beträgen reicht das Weihnachtsgeld für die mittlere Vergütungsgruppe in Westdeutschland von 250 Euro für die Arbeiter in der bayerischen Landwirtschaft über 1.501 Euro für die Arbeiter im westdeutschen Bauhauptgewerbe bis zu 2.994 Euro für die Arbeitnehmer in der nordrhein-westfälischen Energieversorgung. In Ostdeutschland fallen die Beträge in der Mehrzahl der Tarifgebiete niedriger aus (siehe Tabelle im pdf).

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besol-dung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer. Zum Teil wurde hier die Sonderzahlung vor einigen Jahren in die laufende monatliche Besoldung integriert.

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