Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Möglichkeiten zur finanziellen Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum

HausDie Stadt Marburg informiert, dass für den behindertengerechten Umbau selbstgenutzten Wohneigentums in Hessen in Jahr 2014 Kostenzuschüsse von 1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Diese Fördermöglichkeit kann von Haus- oder Wohnungseigentümern in Anspruch genommen, wenn sie die Wohnung oder das Haus selbst bewohnen. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück.

  • Vorrangig werden bauliche Maßnahmen gefördert, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Dies zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
  • Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück
  • Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung
  • Verbesserung der Bewegungsfreiheit
  • Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern
  • Beseitigung von Stufen und Schwellen
  • Errichtung von Rampen und Gestaltung der Treppen
  • Einbau von geeigneten Aufzügen (z. B. Treppenschrägaufzug), Küchen, Toilettenräumen und Bädern
  • Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
  • Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen (z. B. halbhohe Sicherungskästen im Treppenhaus, niedrige Türen)

Für die Insanspruchnahme von Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass die Baumaßnahmen vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen und wenn Eigenmittel zur Finanzierung nicht ausreichen. Darüber hinaus muss die gesamte Finanzierung dauerhaft gesichert sein.

Nicht förderfähig in diesem Förderprogramm sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur angemessenen Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen sowie entsprechende Kosten für den behindertengerechten Umbau in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Das Zuschussprogramm steht auch nicht für behindertengerechte Umbauten in Wohnungen, die fremdvermietet sind, zur Verfügung.

Förderung bis 50 Prozent möglich
Für die förderungsfähigen Maßnahmen kann ein Kostenzuschuss von bis zu 50  Prozent gewährt werden. Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit sind förderfähig. Kosten für Maßnahmen im Umfang von unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Beabsichtigte förderungsfähige Baumaßnahmen in Marburg und den Stadtteilen können bis spätestens 15. März 2014 beim Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Fachdienst Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg – dort sind auch entsprechende
Anträge erhältlich – angemeldet werden. Hier werden auch Fragen zur Förderfähigkeit von Projekten beantwortet (Tel. 06421/201-616).
Informationen und das Anmeldeformular sind online auf der Internetseite der WI-Bank abrufbar unter www.wibank.de.

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