Land Hessen verschiebt Klage wegen Partikeltherapie um weitere zwei Monate
140303 Die vom Land Hessen zum 28. Februar 2014 gesetzte Verlängerungsfrist für die Inbetriebnahme des Partikeltherapiezentrums am Uniklinikum in Marburg ist verstrichen, ohne dass die Inbetriebnahme erfolgt ist. Nach der diesbezüglichen „Gemeinsamen Vereinbarung über die Medizinische Versorgung Mittelhessens, die Sicherstellung von Forschung und Lehre an den Universitätskliniken Gießen und Marburg und die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit“ vom 28. Januar 2013 hatte das Land bis zum 28. Februar 2014 auf die Erhebung einer Klage verzichtet. Nunmehr lässt der neue hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein mitteilen, dass die Landesregierung auf der Erfüllung der vertraglichen Investitionsverpflichtungen der Rhön Kinikum AG bestehe und räumt aber erneut eine Fristverlängerung ein.
„Primäres Ziel der Landesregierung ist und bleibt die Inbetriebnahme der Partikeltherapieanlage zum Wohle der krebskranken Patienten und zur Stärkung des universitätsmedizinischen Lehr- und Forschungsstandortes Gießen und Marburg. Nach meinem Wissen sind die Verhandlungen innerhalb der vergangenen Wochen soweit vorangekommen, dass die Verhandlungspartner in Kürze eine Entscheidung treffen könnten“, erklärte der Wissenschaftsminister dazu. „Sollte eine rechtsverbindliche Einigung bis zum 30. April erfolgen, so kann nach eingehender Prüfung der vorzulegenden verbindlichen Unterlagen eine Klage vom Land unterbleiben.“
Mit dem Einräumen einer (erneuten) Nachfrist will das Land einerseits seine im Konsortialvertrag festgeschriebenen Rechte wahren und schiebt andererseits den Termin zur Einreichung der Klage über 100 Millionen Euro Konsortialstrafe (der Kaufpreis für die Unikliniken war seinerzeit um diesen Betrag vermindert worden) erneut um zwei Monate auf.