viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Weiter Spekulationen zur Partikeltherapie

140321 Zuletzt hat das Land Hessen erneut eine Fristverlängerung gewährt, diesmal um zwei Monate, bevor die Klage gegen die Rhön Klinikum AG wegen Nichterfüllung ihrer Verpflichtung zum Betrieb der Partikeltherapieanlage in Marburg. Jetzt gibt es Auseinandersetzungen um Gutachten zu den Erfolgsaussichten des Landes auf dem Rechtsweg, wo 100 Millionen Konsortialstrafe zu Gunsten des Landes zu verhandeln sein werden. Das zuständige Wissenschaftsministerium hat dazu in einer Pressemitteilung zu Medienberichten Stellung bezogen. Bei einem älteres Gutachten, in dem laut Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dem Land ungünstige Erfolgsaussichten auf dem Klageweg in Aussicht gestellt werden, handele „es sich um den Entwurf eines ’nur für Diskussionszwecke‘ erstellten internen Papiers mit ‚Ersten Überlegungen zu Rechtspositionen des Landes Hessen im Hinblick auf das Thema Partikeltherapie‘ aus dem August 2011 und nicht um eine Prozessrisikoanalyse, wie sie dem HMWK inzwischen vorliege.“

Das Diskussionspapier vom August 2011 sei inzwischen veraltet, weil sie einen nicht mehr aktuellen Sachstand bewertet. Da die Rhön Klinikum AG ihre Pflichten im Hinblick auf das Partikeltherapiezentrum in Marburg nicht erfüllt habe, sei das Land Hessen der Überzeugung, dass ihm ein Rechtsanspruch auf die im Konsortialvertrag für diesen Fall vereinbarte zusätzliche Kaufpreistranche zusteht. Unstrittig sei zudem in der älteren ersten Stellungnahme wie in der aktuellen Prozessrisikoanalyse, dass das Land gegen Rhön Klinikum AG einen Anspruch auf Zahlung einer Pönale in Höhe von 100 Prozent der nicht erfüllten Investitionsverpflichtung als weitere Kaufpreistranche habe.

„Gemäß der Prozessrisikoanalyse der Anwälte des Landes wird für eine Klage gegen RKA/UKGM festgestellt, dass „überwiegende Erfolgsaussichten“ bestehen“, teilt das Wissenschaftsministerium mit.
Primäres Ziel der Landesregierung sei und bleibe nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern die Inbetriebnahme der Partikeltherapieanlage zum Wohle der krebskranken Patienten und zur Stärkung des universitätsmedizinischen Lehr- und Forschungsstandortes Gießen und Marburg.

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