Sezession des Marburger Geschichtsvereins gescheitert
140425 (red) In dritter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheitert ist der Versuch des Marburger Geschichtsvereins sich vom ‚Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde Kassel‘ als Hauptverein zu lösen, um eigene Wege als lokaler Geschichtsverein gehen zu können. Damit wurden auf dem Rechtsweg strittige Bestrebungen zu einer Sezession Marburger Historiker beendet. Dass der dahinter stehende Streit zwischen Marburger Historikern damit ein Ende findet, ist nicht unbedingt absehbar. Man wolle zukünftig als Zweigverein weiter machen und sich auf konkrete Arbeit und Angebote, wie Vorträge und Exkursionen, konzentrieren. So lautet die Aussage vom Vorstand des juristisch unterlegenen Marburger Geschichtsvereins. Zum Streit und seinen Hintergründen veröffentlicht das Marburger. eine kommentierende Stellungnahme von Angus Fowler als Gastbeitrag:
Drei Gerichtsverfahren nacheinander verloren! Der Marburger Geschichtsverein und sein Anwalt Faecks behaupten sich nicht gegen den Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde Kassel
Mit einer bloßen Satzungsänderung versuchte der Vorstand des Marburger Geschichtsverein den Verein 2012 aus dem Verbund des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde Kassel (gegründet 1834) abzutrennen und damit eine fast 200jährige enge Bindung zu lösen. Der Grund für diesen Schritt war die angebliche Unzufriedenheit der Marburger Mitglieder mit der Führung des Hauptvereins.
Es handelte sich dabei um gleich mehrere Vorwürfe, die der Marburger Vorstand gegen den Kasseler Vorstand erhob, die sich aber inzwischen als völlig haltlos, falsch und erlogen erwiesen haben. Sie wurden aber von der überwiegenden Mehrheit des Vereins ohne kritische Auseinandersetzung akzeptiert und immer wieder vom Vorstand und ihren Anwalt Faecks sogar vor dem Marburger Landgericht und dem Oberlandesgericht in Kassel wiederholt.
Damit wurde der Kasseler Hauptverein in der Öffentlichkeit vom Marburger Vorstand regelrecht diffamiert. Grund des Abtrennungswunsches war eher eine arrogante Borniertheit und Überlegenheitsgefühl gegenüber dem Hauptverein und seinen anderen Zweigvereinen, die sogar öffentlich von zwei führenden Mitgliedern des Marburger Vorstands, nämlich Annegret Wenz-Haubfleisch und Katharina Schaal, als „Kleckervereine“ bezeichnet wurden. Der Marburger Vorsitzende Hollenberg bezeichnete den Hauptvorstand sogar als Inbegriff der „Kasseler Knute“ vor einer Richterin des Marburger Landgerichts.
Der Marburger Vorstand wollte aus ihrer Sicht die lästige Kontrolle des Hauptvereins abschütteln, hat aber dabei mit ihrer sehr kurzfristigen Denkweise die lange gemeinsame Geschichte seit 1839 völlig vergessen.
Nun wurde das Ansinnen des Marburger Vorstandes nach drei Gerichtsverfahren endgültig vom 15. Senat des OLG Frankfurt in Kassel abgewiesen. Mit dessen Urteil vom 27. Februar, das inzwischen schriftlich vorliegt, ist höchstrichterlich festgestellt, dass der Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde Kassel 1834 als größerer Verband anzusehen ist, dem alle Mitglieder in den Zweigvereinen zuerst einmal angehören und erst zweitrangig ihren Zweigvereinen. Zugleich wurde die Doppelmitgliedschaft als rechtmäßiger Rahmen anerkannt.
Wenn der Marburger Vorstand die angebliche Knechtschaft unter der „Kasseler Knute“ nicht mehr aushalten will, muss er nach den Empfehlungen der Richter in Marburg und Kassel einen gänzlich neuen Verein gründen. Schon der Versuch, die Eintragung der Satzungsänderung des abgetrennten Vereins zu erzwingen, scheiterte vor dem OLG in Frankfurt. Der Scherbenhaufen nach den verlorenen Gerichtsverfahren und den heftigen Auseinander-setzungen zwischen Marburger Vorstand und Hauptvorstand des Hauptvereins ist groß. Etwa 10.000 Euro an Gerichts-und Anwaltskosten sind vom Marburger Vorstand aus den gemeinnützigen Mitteln des Vereins, etwa ein Drittel seines derzeitigen Kassenbestandes, zu zahlen.
Die Diffamierung des Hauptvereins und der anderen Zweigvereine, u.a. mit erlogenen Argumenten, kann nicht einfach vergessen werden. Um einen ehrlichen Schnitt und zugleich einen Neuanfang zu ermöglichen, ist es unumgänglich, dass der mehrfach unterlegene Marburger Vorstand den Anstand besitzt, von seinen Ämtern zurückzutreten. Ohnehin müssen einzelne Mitglieder, eventuell der gesamte Vorstand mit Ausschlussverfahren wegen grob vereinsschädigenden Verhaltens rechnen.
Angus Fowler M.A.,
Mitglied des Marburger Geschichtsvereins und des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde Kassel 1834 seit fast 40 Jahren