Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Wohnanlage Am Rabenstein: Baugenehmigung für fünf Häuser mit 16 Wohnungen

dbau0610-Rabenstein140610 (red) Seitens der Stadt Marburg ist eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Wohnhäusern auf einem unbebauten Grundstücke „Am Rabenstein‘ erteilt worden. Als Bauherr hat der Marburger Stadtrat Prof. Jürgen Gotthold dafür die Baugenehmigung beantragt. Bei Anliegern hatte dies Widerspruch ausgelöst. Die Straße ‚Am Rabenstein‘ ist lediglich ein einspurig ausgebauter Fahrweg, der im Zug der Baumaßnahme für 16 Wohnungen eines Ausbaues bedarf. So befürchten die eingesessenen Anlieger dafür in Gestalt von Anliegerbeiträgen finanziell herangezogen zu werden. Außerdem hatten sie als Einwände geltend gemacht, dass der Bauantrag eine höhere Bauweise vorsehe, als im gültigen Bebauungsplan vorgesehen sei. Die Stadt Marburg hat dem Bauantrag mit Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stattgegeben. Vorhandene Bestandsbauten weisen die eigentliche Bauweise überschreitende Nutzungen auf, weshalb dem Bauantrag stattzugeben war, wurde dazu mitgeteilt.

Damit zeigt sich die Stadt Marburg mit ihrer Bauverwaltung einmal mehr aufgeschlossen gegenüber solchen Bauinteressenten im Bereich der Innenstadt, die Projekte mit einer verdichtenden Bebauung angehen. Angesichts des Fehlens von geeigneten Baulandreserven insbesondere in Kernstadtbereichen wird damit eine konsequente Linie verfolgt. Dass dies von Anliegern mit Skepsis oder Ablehnung begleitet wird, war bereits bei Bauvorhaben in der Höhlsgasse und der Biegenstraße zu beobachten. Wenngleich die Ablehnung von Anliegern nachvollziehbare Motive haben mag, bleibt der Stadt Marburg bei solchen Entscheidungen kaum eine Alternative. Eine Verdichtung der Bebauung im Rahmen der baurechtlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten der Schaffung von Wohnraum muss nun einmal angesichts fehlenden Wohnraums und eines sehr hohen Mitpreisniveaus Vorrang haben.

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