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22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Nach Brandzerstörung des Fachwerkhauses gibt es eine neue Lage in Marbach

Haus Brunnenstr.15 Ostseite_am1608_2014Marburg 140824 (red) In Marburg-Marbach hat vor 10 Tagen ein Fachwerkhaus gebrannt, worüber in das Marburger. bisher nicht berichtet worden ist. Inzwischen zeigt sich die mit den Brandschäden entstandene Lage übersichtlicher und ein Marbacher Bürger sieht sich veranlasst im Rahmen eines Gastbeitrages auf Zusammenhänge und Probleme hinzuweisen. Gastbeitrag von Andreas Matusch:

Das am Freitag 15. August, in der Früh abgebrannte Gebäude Brunnenstraße 15 war wohl das schönste Fachwerkhaus Marbachs. Sowohl die Ausführung in harmonischer Rahmenbauweise mit kunstvoller Fassade mit ‚wilden Männern‘ auf Sandsteinsockel und Freitreppe als auch die Inszenierung auf dem weitläufigen Grundstück an erhöhter etwas rückwärtiger Stelle brachten dieses Juwel zur Geltung. Dort hatte eine Dynastie ihren repräsentativen Sitz, welcher dereinst etwa ein Drittel der Fläche von Marbach gehörte und die mehrfach den Bürgermeister stellte. Durch die weiträumige Ausweisung von Äckern, Wiesen und Obstgärten als Bauland in den 70er Jahren wurden sie reich.

Jedoch vernachlässigten sie darüber die Bewirtschaftung ihrer Ländereien und Gebäude und wussten den Reichtum nicht zu halten. Es setzte ein jahrelanger Niedergang ein, welcher in dem Hausbrand, dem vorläufig letztem in einer Dreierserie, ein schauriges Fanal fand. Der über Generationen hinweg als großzügig und gutmütig bekannten und beliebten Familie haben viele Marbacher viel zu verdanken. Es bleibt zu hoffen, dass sie vor weiteren Einschlägen verschont bleibt. Der Verlust für das Marbacher Ortsbild ist unwiederbringlich.

Der veröffentlichten Anlage 4 der Abstimmungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2012 für den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans ohne nähere Spezifizierung des Planaufstellungsverfahrens (ob §8, §12, § 13 oder §13a BauGB) ‚Auf der Eich‘ ist zu entnehmen, dass offenbar Forderungen der Sparkasse Marburg-Biedenkopf an den Eigentümer sowohl der Brunnenstraße 15 als auch der gut 10.000 m² Bauerwartungslandes ‚Auf der Eich‘ südwestlich des ehemaligen Europabades bestehen. Überschüssiger Verkaufserlös von ‚Auf der Eich‘ solle der Instandsetzung der Gebäude und des Geländes in der Brunnenstraße und damit auch der Allgemeinheit zugute kommen.

Haus Brunnenstraße mit Schuppengebäude. Foto Andreas Matsch.

Haus Brunnenstraße 15 rechts, links der bereits im Oktober 2012 angebrannte Schuppen mit Schuppengebäude. Foto Andreas Matusch.

Das Gelände in der Brunnenstraße umfasst gut 5.000 m². Darauf befinden sich um das zuvor sanierungsbedürftige Fachwerkhaus herum noch zwei 70er-Jahre Bungalows, der im Oktober 2012 teilverbrannte Lagerschuppen, eine Materialscheune sowie das ehemalige Verwaltungs- und Verkaufsgebäude des Baumschul- und Obstbaubetriebes. Just am Vortag des Brandes war bekannt geworden, dass Marbach bei der Fördermittelvergabe aus dem aktuellen hessischen Dorferneuerungsprogramm leider leer ausgeht – diese Notiz war von den Machern der Samstagsausgabe der OP aufmerksam neben den Brandbericht platziert worden.

Rest der 08/2013 abgebrannten Lagerhalle auf dem Baumschulgelände. Foto Andreas Matusch

Rest der im August 2013 abgebrannten Lagerhalle auf dem Baumschulgelände. Foto Andreas Matusch

Nach Brand ist Denkmalschutz kein Hindernis mehr

In Marbach besteht nun eine neue Lage. Nach dem Totalschaden des Fachwerkhauses steht Großbauprojekten in der Brunnenstraße kein Denkmalschutz mehr im Weg. Der Weiterführung der Bebauungsplanung auf der Eich dagegen ist die rechtfertigende Grundlage entzogen. Für Marbacher Bürger ist höchste Wachsamkeit geboten, dass nicht Bauinvestoren und Kommunalpolitiker, Baudezernat und Sparkasse hinter unserem Rücken tricksen und gegen den Willen der Anwohner die weitere Verhunzung der Natur und des Ortsbildes betreiben. Es kann nicht sein, dass hier Bankenrettung ausschließlich auf Kosten der Marbacher und besonders der betroffenen Grundstücksnachbarn betrieben wird.

Es gilt weitere Bebauung ‚Auf der Eich‘ gänzlich zu unterbinden – wie immer wieder in Rahmen- und Landschaftsplänen formuliert. O.g. Aufstellungsbeschluss von 2012 enthielt im Hauptteil keinerlei Aussagen zur Anzahl und Größe geplanter Häuser. Es ist schleierhaft, wie 50 von 54 anwesenden an sich vernunftbegabten Abgeordneten eine derartige Blankovollmacht für den Vorhaben- und Erschließungsträger abnicken konnten. Als Anlage 3 war jedoch zumindest der Beschluss des Marbacher Ortsbeirates von 2001 zugunsten lediglich 8 neuer Bauplätze beigefügt. Nun ist auf einmal von 11 Baugrundstücken die Rede, zusätzlich zu den seit 2001 mittlerweile bebauten 5 Grundstücken. Stattdessen sollte diese weithin sichtbare Bergkuppe endlich mit Eichen- Buchenmischwald oder schönen Parkbäumen aufgeforstet werden. Das würde anstelle der sich anschließenden hässlich-schlammigen Agrarsteppe etwas Naherholungswert schaffen und als Kaltluftreservoir für das Siedlungsgebiet unterhalb bis in die Innenstadt hinein wirken.

In der Brunnenstraße muss die Errichtung überdimensionierter widerlicher Betonklötze – wie nebenan in der Emil von Behringstraße – und die womöglich drohende Einbeziehung des östlich angrenzenden brachliegenden im Eigentum der Kirche befindlichen und bauplanerisch der Kirche gewidmeten Grundstücks von 1.300 m² verhindert werden. Das Volumen der Neubebauung darf dasjenige des Altbestandes nicht überschreiten. Das Gelände ist zwar als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen, jedoch besteht mittlerweile ausschließlich Wohnnutzung, mithin entsprechende Handhabe, um scharf gegen störende Gewerbebetriebe, Bau- und Maschinenlärm vorzugehen. Darüber hinaus wurde am 21.12.2001 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 24/7 gefasst, der praktisch ganz Marbach, auch das Brunnenstraßengelände umfasst. Dieser Beschluss liefert die Rechtsgrundlage, dass die Stadt Marburg hier praktisch nichts genehmigen muss. Schon gar nicht besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, wie uns das Baudezernat alle Jahre wieder weismachen möchte.

Aufstellungsbeschluß_SVV_3003_2012_Anlage

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