viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Förderprogramm Studentisches Wohnen – des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Haus-5Marburg 26.12.2014 (PM/red) Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass das Land Hessen erneut Zuschüsse und erstmalig zinsgünstige Darlehen für den Bau von Wohnraum für Studentisches Wohnen bereit stellt. Dabei kann die Förderung in Form eines Baukostenzuschusses oder eines zinsgünstigen Baudarlehens gewährt werden.
Solcherart vom Land neu geförderten Wohnungen und Appartements müssen auf Dauer von mindestens 20 Jahren für Studierende zur Verfügung gestellt werden, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Nettomiete muss immer mindestens 15 Prozent unterhalb der ortsüblichen Mieten für studentischen Wohnraum bleiben. Die Belegung der Wohnungen/Appartements wird unter Einbeziehung der örtlichen Studentenwerke gesteuert.

Die Höhe der Förderung ist von den Baukosten unabhängig und pauschaliert je Quadratmeter Wohnfläche. Sie unterscheidet sich jedoch unter Zugrundelegung des Grundstückswerts je Quadratmeter Bodenfläche. Ein Baukostenzuschuss kann 500 Euro bis 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Ein Darlehen kann 1.250 Euro bis 1.700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Förderungsfähig ist die tatsächliche Wohnfläche, höchstens jedoch 25 Quadratmeter je Wohnplatz. Es müssen jeweils mindestens vier zusammenhängende Wohnplätze für Studentisches Wohnen entstehen. In der Regel werden die Fördermittel für die Schaffung von Wohnraum für Studentisches Wohnen für Neubaumaßnahmen gewährt. Bei Sanierungsmaßnahmen an und in Bestandsgebäuden ist sowohl die Zuschussförderung als auch die Darlehensförderung prozentual reduziert.

Anmeldungen von konkreten Bauprojekten sollen bis zum 20. Januar 2015 bei der Wohnraumförderstelle vorgelegt werden. Die Anmeldevordrucke und die Fördereckwerte sind für den Zuständigkeitsbereich der Universitätsstadt Marburg beim Fachdienst Bauaufsicht, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg, Tel.: 06421/201-616, erhältlich und auch dort wieder vorzulegen.

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