Widerspruch der Kameradschaft Marburger Jäger zurückgewiesen: Gedenkstein muss aus Kleingarten entfernt werden
Marburg 20.02.2015 (pm/red). In der Auseinandersetzung um das umstrittene Kriegerdenkmal in Bortshausen weist die Universitätsstadt Marburg jetzt den Widerspruch des Vereins der „Kameradschaft Marburger Jäger“ zurück. Der Magistrat der Stadt hatte im Juli 2014 die Beseitigung verfügt, weil der Gedenkstein als bauliche Anlage im Außenbereich im Widerspruch zum geltenden Flächennutzungsplan und damit zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht.
Der Verein der „Kameradschaft der Marburger Jäger“ hatte das Kriegerdenkmal 2011 in das Kleingartengrundstück im Marburger Stadtteil versetzen lassen. Der Stein erinnert an die gefallenen „Marburger Jäger“ des deutsch-französischen Kriegs von 1870/71.
Stadtverordnetenversammlung verlangt Rückbau
Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Aufstellung des Gedenksteins in Bortshausen kritisiert und den Magistrat aufgefordert, einen Rückbau des Gedenksteins zu veranlassen. Gleichzeitig wurde eine kritische Aufarbeitung der historischen Rolle der „Marburger Jäger“ in Auftrag gegeben, die inzwischen als Marburger Stadtschrift „Zur Geschichte der Marburger Jäger“ vorliegt.
„Aus Sicht der Stadt Marburg gehört der Gedenkstein nicht an einen Ort, an dem er ohne jeden Bezug zur geschichtlichen Entwicklung steht. Die Historie der Marburger Jäger ist ein teilweise sehr dunkles und beschämendes Kapitel Marburger Stadt- und deutscher Militärgeschichte. Daher muss der Gedenkstein aus unser Sicht seinen Aufstellungsort an einem vor diesem Hintergrund akzeptablen Platz finden – ohne jedes Pathos oder falsche Glorifizierung der ‚Marburger Jäger‘“, so Bürgermeister Dr. Franz Kahle.
Im Rahmen des Widerspruchverfahrens hatte Bürgermeister Dr. Franz Kahle der Kameradschaft angeboten, den Gedenkstein von Seiten des Magistrats zunächst in Verwahrung zu nehmen, bis über einen neuen Standort einvernehmlich entschieden worden ist. Am 17. November 2014 fand eine Anhörung bei der Universitätsstadt Marburg statt. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.
Bürgermeister Kahle: Baurechtswidriger Zustand ist zu beseitigen
Der Gedenkstein ist drei Meter hoch und besteht aus Sandstein. Er wurde an der Schmalseite eines eingezäunten Grundstücks aufgestellt und mit Koniferen umpflanzt. Der geltende Flächennutzungsplan sieht für den Bereich Dauerkleingärten vor. Der Gedenkstein befindet sich laut Universitätsstadt somit im Widerspruch zum bestehenden Baurecht, das eindeutig auf eine gärtnerische Nutzung ausgelegt ist. Eine Veränderung der Bauleitplanung ist in Zukunft nicht zu erwarten. Insofern könne auch keine Legalisierung des Bauvorhabens eintreten, so Bürgermeister Dr. Franz Kahle. Der baurechtswidrige Zustand sei in jedem Fall zu beseitigen, da von ihm ansonsten eine Präzedenzwirkung ausgehe. Die Entfernung sei mit geringem wirtschaftlichen Aufwand möglich.
Gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Marburg in der Fassung des jetzt ergangenen Widerspruchsbescheides kann der Kameradschaftsvereins innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Gießen Klage erhoben werden.