viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

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Befragung zur Einrichtung weiterer Ortsbeiräte in Marburg ab 6. Mai

Marburg 06.05.2015 (pm/red) Da es in der Marburger Kernstadt bislang keine Ortsbezirke und gewählte Ortsbeiräte gibt, hat nach längeren Diskussionen die Stadtverordnetenversammlung eine Befragung der BürgerInnen in diesem Bereich beschlossen. Damit soll, wie die Stadt informiert, den in diesem Bereich Wohnenden Gelegenheit gegeben werden, sich für oder gegen die Einrichtung eines Ortsbezirks und eines zu wählenden Ortsbeirats in ihrem Wohnbereich auszusprechen. Ab 6. Mai 2015 werden die entsprechenden Befragungsunterlagen an die in diesem Bereich wohnenden BürgerInnen versendet.

Die Unterlagen enthalten folgende Fragestellung:
Ich bin dafür, dass in Bereichen der Universitätsstadt Marburg, in denen es bislang keine Ortsbeiräte gibt, Ortsbeiräte eingerichtet werden.
Anzukreuzen: JA oder NEIN.
Die kostenfreie Rücksendung des Befragungsbogens mit der Berechtigungserklärung ist bis zum 1. Juni 2015, 12 Uhr möglich.

Erläuterung
Zur Wahl von Ortsbeiräten sind gegebenenfalls Ortsbezirksgrenzen durch die Stadtverordnetenversammlung festzulegen. Die Stadt Marburg stellt auf Wunsch nähere Informationen zur Verfügung, welche Ortsbezirke in der Kernstadt sinnvollerweise abgegrenzt werden können (beispielsweise Oberstadt, Weidenhausen, Südviertel, Ortenberg oder andere).

Bildung von Ortsbezirke und deren Aufgaben
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann die Universitätsstadt Marburg Ortsbezirke, die den statistischen Bezirken entsprechen sollen, bilden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat, der bei den Kommunalwahlen direkt gewählt wird, einzurichten. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Der Ortsbeirat hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Stadtverordnetenversammlung oder der Stadtverwaltung vorgelegt werden.

Unterlagen zur Teilnahme an der Befragung
In den übersendeten Unterlagen sind enthalten:
– die Berechtigungserklärung
– der Befragungsbogen
– ein Hinweisblatt mit Erläuterungen zur Teilnahme an der Befragung,
– ein Befragungsumschlag
– ein Rücksendeumschlag

Das Recht zur Teilnahme an der Befragung darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Dies wird durch die Berechtigungserklärung, die mit dem Befragungsbogen zurückzusenden ist, dokumentiert.
Weitere Informationen gibt es beim städtischen Fachdienst Personal-, Organisations- und Beteiligungsmanagement unter den Rufnummern: 06421 201-1109 und 201-1490 oder unter E-Mail: befragung@marburg-stadt.de

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