Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Tarifrunde für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen

Marburg 11.02.2016 (pm/red) Die Deutsche Journalistinnen und Journalistenunion (dju) in ver.di fordert in den heute beginnenden Tarifverhandlungen für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen eine Gehaltserhöhung von 5 Prozent, für Beschäftigte mit wenigen Berufsjahren eine stärkere Anhebung der Gehälter von mindestens 200 Euro monatlich. In den vergangenen Jahren sei die Tarifentwicklung dieser Berufsgruppe deutlich hinter dem neutralen gesamtwirtschaftlichen Verteilungsspielraum von Preis- und Produktivitätsentwicklung zurückgeblieben.

Die Tarifsteigerungen lagen sogar erheblich unter der sehr niedrigen Preisentwicklung.Der letzte Gehaltsabschluss von 2014 beinhaltete folgende Elemente:

  • 9 Nullmonate (August 2013 – April 2014)
  • 2,5 Prozent mehr Gehalt ab 05/2014
  • 1,5 Prozent Stufenerhöhung ab 04/2015
  • Laufzeit insgesamt 29 Monate bis Dezember 2015.

Die Honorare für Freie stiegen um je 1,8 Prozent ab Juni 2014 und 2015.

Ferner wurde eine neue Gehaltsstruktur für ab Juli 2014 neu eingestellte Redakteur/innen vereinbart, die sechs Gehaltsgruppen vorsieht. Redakteur/innen mit Regelqualifikation starten mit einem Monatsgehalt von 3.108 Euro in den ersten vier Berufsjahren. Neu eingerichtet wurde eine Einstiegsgruppe für Redakteur/innen ohne Regelqualifikation, die auf zwei Jahre begrenzt ist und mit 2.870 Euro bezahlt wird. Die Online-Redakteur/innen wurden in den Gehaltstarifvertrag einbezogen und mussten bis spätestens Ende September 2014 eingruppiert sein. Die Einbeziehung in den Manteltarifvertrag erfolgt bis Juli 2016.

Der Manteltarifvertrag wurde mit folgenden Änderungen wieder in Kraft gesetzt:

  • stufenweise Absenkung der Sonderzahlung von 95 auf 82,5 Prozent
  • stufenweise Absenkung des Urlaubsgeldes von 80 auf 67,5 Prozent eines Monatsentgeltes bis 2019
  • Reduzierung der Urlaubstage für Neueingestellte von 30 – 34 Arbeitstage (gestaffelt nach Lebensjahren) auf 30 Arbeitstage
  • Laufzeit des Vertrages bis Ende 2018.

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