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19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht

Marburg 26.02.2016 (pm/red) Der Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht der Philipps-Universität veranstaltet am 3. und 4. März 2016 ein Symposium zu den Themen „Compliancefragen nach Inkrafttreten des §299a StGB / Regulierungsfragen – Innovation / Naturheilkunde“. In dem Förderkreis haben sich Vertreter aus Universität und Wirtschaft zu einem dauerhaften Erfahrungsaustausch zusammengefunden. Zielsetzung ist, sich den Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung des Gesundheitswesens zu stellen. Bei den Marburger Gesprächen sind daher alle am Pharmarecht Interessierten eingeladen, die Entwicklung von Theorie und Praxis zu fördern.

Themen Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen, Innovationen und Regulierung des Marktes
Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen sieht unter anderem die Einführung des neuen Straftatbestandes der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ (§299a StGB-E) vor, nachdem der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs 2012 eine Strafbarkeit niedergelassener Ärzte wegen Bestechung und Bestechlichkeit gemäß §299 StGB mangels Amtsträgereigenschaft bzw. Beauftragtenstellung verneinte.

In diesem Zusammenhang werden bei den 19. Marburger Gesprächen zum Pharmarecht neben der problematischen Formulierung der Tatbestandsmerkmale mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und der möglicherweise eintretenden Kriminalisierung grundsätzlich erwünschter Kooperationen auch die Schutzgüter des §299a StGB-E diskutiert. So finden sich in der Gesetzesbegründung als Zielsetzungen sowohl der Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen als auch die Sicherung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Aber auch die Verletzung von Vermögensinteressen der Wettbewerber und Patienten sowie der gesetzlichen Krankenversicherungen soll verhindert werden, um einer Verteuerung medizinischer Leistungen und steigender Kosten im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht setzen ihren ersten Schwerpunkt auf die hiermit einhergehenden rechtlichen Fragestellungen und Probleme. Der einleitende Vortrag befasst sich mit strafrechtlichen Schutzanliegen im Gesundheitswesen. Danach werden die Kooperationsformen der Akteure im Gesundheitswesen sowie die Thematik der Zuwendungen und Anreize in diesem Bereich untersucht. In der Folge stehen praktische wie auch rechtliche Fragen der Umsetzung der anstehenden Regulierungen in einem Unternehmen, insbesondere auf dessen Leitungsebene, im Mittelpunkt, da neben den operativ Tätigen die Leistungsorgane ebenfalls eigene Risiken tragen. Im Anschluss daran werden – in mittlerweile guter Tradition der Marburger Gespräche zum Pharmarecht – neue Entwicklungen im Verfahren nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes  (AMNOG) aufgezeigt.
Abschließend wird am ersten Tag auf aktuelle Fragen zu Rabattvereinbarungen sowie insbesondere auf Wirkstoffvereinbarungen der Krankenkassen als neue Steuerungsinstrumente eingegangen.

Der zweite Tag der Marburger Gespräche zum Pharmarecht befasst sich mit den Themen Innovation und Naturheilkunde und beginnt mit einem Vortrag über Rechtsfragen zur zweiten medizinischen Indikation, insbesondere zum Innovationsschutz von Arzneimitteln mit patentgeschützten und patentfreien Indikationen. Anschließend wird die Verantwortungsabgrenzung bei klinischen Prüfungen bzw. der Vertragsgestaltung nach neuem Recht thematisiert. Es folgt ein Vortrag, der den Status und die Entwicklung pflanzlicher Gesundheitsprodukte in Deutschland und Europa beleuchtet. Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht enden schließlich mit einem Vortrag zu der globalen Marktentwicklung und Regulierung pflanzlicher Gesundheitsprodukte.

Donnerstag, 3. März 2016, 12-18 Uhr im Landgrafenhaus, Universitätsstraße 7
Thema: Compliancefragen nach Inkrafttreten des §299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung)
Freitag, 4. März 2016, 9-12.30 Uhr in der Aula der Alten Universität, Lahntor 3
Themen: Innovation / Naturheilkunde

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