Gespräche zum Bundesteilhabegesetz mit MdB Stefan Heck und MdL Angelika Löber
Marburg 22.7.2016 (pm/red) VertreterInnen der Fachgruppe Behindertenhilfe des Paritätischen Hessen haben alle Mitglieder des Bundestages und des Landtages aus dem Wahlkreis Marburg-Biedenkopf eingeladen um über das Bundesteilhabegesetz zu sprechen. Stefan Heck, MdB, traf sich am 29. Juni in Hachborn mit VertreterInnen der Fachgruppe Behindertenhilfe um sich über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) auszutauschen. Besonders die juristische Betrachtung stand dabei im Vordergrund. Es falle das neue BTHG hinter die aktuelle Rechtsprechung in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zurück. Die Anforderungen der UNBRK werden nicht umgesetzt oder mit vorangestelltem „möglichst“ bis zur unkenntlich abgemildert, so die VertreterInnen der Behindertenhilfe.
MdB Heck nahm ebenfalls den Widerspruch zum im Grundgesetz fixierten Benachteiligungsverbot auf. Stichworte wie Zwangspoolen von Leistungen, Pflegeleistung vorrangig zur Teilhabeleistung, Abschaffung der bisherigen Prämisse ambulant vor stationär, Aufweichung des Wunsch und Wahlrechtes, wurden anhand von praktischen Beispielen durch-dekliniert, um die Verschlechterungen im BTHG im Vergleich zum bestehenden Anspruch aus dem SGB plausibel zu machen. Bereits der dem BTHG vorangestellte Behinderungsbegriff bedeutet eine gravierende Einengung des anspruchsberechtigten Personenkreises.
Menschen mit Sinnesbehinderungen, Menschen mit Psychischen Erkrankungen, Menschen mit Suchterkrankungen etc. fallen vermutlich komplett aus der Teilhabeleistung, weil sie nicht in mindestens 5 von 10 Bereichen Unterstützungsleistung benötigen. Dr. Heck will die vorgetragenen Argumente in den Parteigremien und im Anhörungsverfahren einbringen, so ein Resümee der Zusammenkunft.
Gespräch mit Landtagsabgeordneter Angelika Löber
Die VertreterInnen der Behindertenhilfe stellten heraus, dass „Fordern und Fördern“, wie man es aus dem BTHG herauslesen kann, dem Menschen mit Behinderung nicht gerecht werde. Menschen mit Teilhabe und Pflegebedarf profitieren von den geringfügig erhöhten Einkommensgrenzen und der Vermögensfreigrenze nicht. Ein erheblicher Teil der Menschen mit Behinderung erhält Grundsicherung und bleibt damit ohnehin in der Armutsfalle. Die Einführung der Wirksamkeit der Teilhabeleistung führt dazu, dass Menschen mit Behinderung in Kategorien je nach Leistungsfähigkeit sortiert werden.
Erwerbstätige erhalten mehr Leistungen als Erwerbsfähige, die wiederum mehr als Erwerbsunfähige. Das Menschenbild wird verändert. Status Quo Erhaltung, ein unverzichtbares Ziel, wurde aus dem Zielkatalog der Teilhabeleistung ganz gestrichen. Frau Löber konnte aus eigenen Erfahrungen aus ihrem Umfeld bestätigen, wie wichtig der kontinuierliche Versuch der Teilhabe ist, unabhängig davon, ob schon zu Beginn, wie im Gesetz gefordert, der Sozialhilfeträger die Zielerreichung eindeutig bejaht und nur dann auch bezahlt.
MdL Löber MdL und MdB Heck wurde die Infomappe zum BTHG des DPWV überreicht und die Hauptforderung „Bundesteilhabegesetz – so nicht“ mit in die weitere politische Debatte gegeben.