Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Bundesteilhabegesetz verschlechtert Wohnkostenregelung

Austausch zum Bundesteilhabegesetz: Angelika Thielicke, links, Vorstand Spectrum e.V., Jochen Schäfer, Spectrum, Bernd Gökeler, DMSG Landesverband Hessen, Marburg-Biedenkopf, Sigrid Erfurth MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 die Grünen.

Austausch zum Bundesteilhabegesetz: Angelika Thielicke, links, Vorstand Spectrum e.V., Jochen Schäfer, Spectrum, Bernd Gökeler, DMSG Landesverband Hessen, Marburg-Biedenkopf, Sigrid Erfurth MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 die Grünen.

Marburg 23.7.2016 (pm/red) VertreterInnen der Fachgruppe Behindertenhilfe des Paritätischen Hessen haben alle Mitglieder des Bundestages und des Landtages aus dem Wahlkreis kreis Marburg-Biedenkopf eingeladen um über das Bundesteilhabegesetz zu sprechen. MdL Sigried Erfurth  reiste aus Wiesbaden an, um als fachpolitische Sprecherin mit VertreterInnen der Fachgruppe Behindertenhilfe über das Bundesteilhabegesetz zu sprechen. In den Blick wurden unter anderem die Veränderungen beim Thema Wohnkosten genommen.

Die VertreterInnen der Behindertenhilfe führten aus, dass die Regelungen zu den Wohnkosten im BTHG hinter bestehende Ansprüche zurückfalle. Gleichzeitig werde in diesem, wie in anderen Punkten das Wunsch und Wahlrecht eingeschränkt, indem man die Mehrkosten im Vergleich zur Heimunterbringung  enger fasst. Der Ausweg war oft die Bildung von Wohngemeinschaften, hier aber verschlechtert sich die Situation u.a. durch die Regelungen der Hintergrundverrechnung des Pflegeneuausrichtungsgesetz.

Gleichzeitig sind barrierefreie Wohnungen meist nur im Neubau zu finden, der vom Sozialhilfeträger in aller Regel als von den Kosten nicht angemessen betrachtet wird.

Ambulant vor stationär fällt beim BTHG ohnehin weg, wird beim Thema Wohnen praktisch auch noch durch das neue Gesetz aufgrund der Kosten erschwert oder gar unmöglich. Selbstbestimmtes Wohnen, wie in der UNBRK gefordert, wird unbezahlbar.  Die Ausrichtung des BTHG an der UNBRK ist nach Ansicht der VertreterInnen der Behindertenhilfe so, wie in vielen anderen Punkten auch, nicht erfolgt.  Selbstbestimmung und möglichst Nahe an dem zu Leben was allgemein als Normalität betrachtet wird, bleibt Menschen mit Behinderung damit verwehrt.

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