Höheres BAföG bietet bessere Förderung und e-Antrag
Marburg 5.6. 2016 (pm/red) „Durch das höhere BAföG können die Elterneinkommen etwa 7 Prozent höher sein. Damit ist die Chance auf BAföG-Förderung höher und ein BAföG-Antrag sinnvoller denn je“, kommentierte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde, das Inkrafttreten der neuen BAföG-Freibeträge und Bedarfssätze. Bis zu 735 Euro kann die BAföG-Förderung betragen. Neben dem Studium darf bis zu 450 Euro (Minijob) hinzuverdient werden, ohne dass dies Einfluss auf die BAföG-Förderung hat.
Von den Anhebungen des BAföG profitieren für neue BAföG-Bewilligungen
- (Berufs-)Schüler/innen für das neue Schuljahr ab 1. August
- Studierende an Fachhochschulen ab 1. September
- Studierende an Universitäten ab 1. Oktober
- spätestens ab 1. Oktober alle anderen, auch wenn keine neue BAföG-Bewilligung beginnt.
Die Anhebung und die Einführung des e-Antrages zum Herbst 2016 hatten Bundestag und Bundesrat bereits mit der BAföG-Novelle 2014 beschlossen. Damit soll in den 16 Bundesländern ab heute, 1. August 2016, eine elektronische Antragstellung mit den Antragsformularen, einschließlich der elektronischen Identifikation per ID-Funktion des Personalausweises oder De-Mail möglich sein.
Bisher mussten ausgefüllte Online-Anträge ausgedruckt, händisch unterschrieben und mit Anlagen dann per Post verschickt werden. Ohne Vollständigkeitsprüfung, weitreichende Plausibilitätsprüfungen, bei den Feldern hinterlegte Ausfüllhinweise und einer individualisierten Liste beizufügender Anlagen waren auch nahezu alle Online-Anträge wie Papieranträge unvollständig. „Leider verlängern unvollständige Anträge die Antragsbearbeitungsdauer erheblich, sodass Studierende dann auf notwendige Förderung länger warten müssen“, bedauert Achim Meyer auf der Heyde und weiter: „Bisher entsprechen den Anforderungen eines e-Antrages nur acht Länder, wir hoffen daher, dass auch die anderen Länder, den e-Antrag zügig einzuführen, damit die Studierenden einfacher und schneller eine BAföG-Förderung erhalten können, wie es der Normenkontrollrat schon 2010 gefordert hat.“
—>Weitere BAföG-Änderungen sind auf der Homepage des DSW zu finden.