Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

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Vorlage zur Bürgerbeteiligung kritisiert – Forderung nach Dialogen von Anfang an

Marburg 12.9.2016 (pm/red) Die IG MARSS hat sich intensiv und wortgenau mit dem von Oberbürgermeister Spies vorgelegten Konzept zur Bürgerbeteiligung beschäftigt. Dabei ist man zu der Überzeugung gekommen, dass dieses Konzept einer Überarbeitung bedürfe, die mit den Bürgern diskutiert werden sollte, bevor sie vom Parlament in einer geänderten Form beschlossen würde. Sollte es ohne Änderungen bereits jetzt vom Parlament beschlossen werden, würde es für die weitere Entwicklung verbindliche Vorgaben enthalten, die für keineswegs zielführend gehalten wird, teilen Claus Schreiner und  Ulla Hirt dazu mit.
Oberbürgermeister Spies möchte nach Einschätzung der IG MARSS die Bürger zu einer Bürgerbeteiligung nach seinen Vorstellungen hinführen. Viele andere Städte, nicht zuletzt Gießen, Darmstadt, Heidelberg , Potsdam  haben mit ihren Beteiligungsverfahren gezeigt, dass der Weg ein anderer sein müsse. Neue Formen der Bürgerbeteiligung müssten von der ersten Minute an im Trilog zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung entwickelt werden und nicht auf der Basis von bereits vom Parlament beschlossenen Grundsätzen.

Einen  originären ‚Marburger‘ Weg könne es angesichts der viel weiteren Ergebnisse in anderen Städten nicht geben. Marburg müsste von ihnen lernen und dürfe nicht versuchen, sie zu übertreffen.  Die IG MARSS stellt Fragen  nach dem Lesen des von Oberbürgermeister Spies am 6. Juli vorgelegten „Marburger Konzepts“ zur Entwicklung der Bürgerbeteiligung in Marburg., die wir nachstehdn veröffentlichen.

1  Warum erhebt man den Anspruch, mit dem „Marburger Weg“ etwas Originäres zu schaffen, wo es doch bereits viele Kommunen gibt, die funktionierende Konzepte realisieren? Auch die Einbindung bildungsferner Schichten wird bereits durchgeführt, Leitlinien in einfacher Sprache existieren an vielen Orten (z.B. Darmstadt). Heißt die Einbindung „insbesondere auch bildungsfernere(r) Schichten“ (S.3), dass sie sogar eine Mehrheit bilden sollten?

2  Wie also will man auf die bereits vorhandenen Satzungen und die damit gemachten Erfahrungen zurück greifen? Ist eine Kooperation mit anderen Kommunen überhaupt erwünscht? Warum ein langes, sich wiederholendes Papier anstelle von konkreten Basis-Vorschlägen, die sich an bereits formulierten Leitlinien orientieren?

3  Knapp die Hälfte des Papiers besteht aus einer „Bestandsaufnahme“ bisheriger „Bürgerbeteiligungsformate“. Warum werden dabei meistens Verfahren aufgelistet, die kaum über das gesetzliche Maß an Bürgerbeteiligung hinausreichen? Und warum haben bestehende Gruppierungen, die tatsächlich geeignet sind, den Bürgerwillen umzusetzen, bisher so wenige Erfolge zu verzeichnen (nicht nur bei Bauvorhaben)?

4  Welche Rolle soll die Universität außer bei der wissenschaftlichen Auswertung tatsächlich spielen? Sollen auch vergangene BB-Aktionen in die Analyse einfließen? Und welche Informationen und Materialien stellt die Stadt dann zur Verfügung? Würden auch kritische Beurteilungen seitens der Bürger oder anderer Institutionen berücksichtigt? Die Universität hat in der Vergangenheit sehr wenig Engagement bewiesen, die Meinung der Bürger in ihre Entscheidungen (z.B. im Baubereich) einfließen zu lassen.

5  Es ist in anderen Städten unüblich, die Universität als Gruppe (also im „Quadrolog“ ) über eine wissenschaftliche Begleitung hinaus einzubinden. Warum soll sie in Marburg als 4. Kraft einen immensen Machtfaktor abgeben? (Bürger : Institutionen = 1 : 3)

6  Wie viel Macht abzugeben sind der Oberbürgermeister und der Magistrat wirklich bereit? Einerseits heißt es in lobenswerter Selbsterkenntnis: „Es existieren (…) generell wenige Verfahren, in denen Bürgerinnen und Bürger sich von sich aus (…) beteiligen können.“ (S.7) und später: „Nur gemeinsam können Bürgerinnen und Bürger, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat/Verwaltung entscheiden, WELCHE THEMEN SIE MIT WELCHEN INSTRUMENTEN  behandeln wollen“. (S.9) Dennoch häufen sich die Hinweise in dem Papier, dass der Bürger nach wie vor höchstens über das Wie, nicht aber über das Was einer zu planenden Maßnahme gehört werden soll.

7  Wie anders sollen z.B. die beiden folgenden Aussagen verstanden werden? „Dabei soll den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung an Entscheidungen nur insoweit zugemutet werden, wie eine angemessene Information und Aufklärung sichergestellt werden kann“. Es gehe um „Themen, die Gestaltungsräume zulassen“ (S.2). Damit könnten unbequeme Themen einfach ausgeklammert werden.

8  Wenn denn der Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung beim Parlament so dringlich ist, warum werden dann stadtbildprägende Baumaßnahmen nicht zurück gestellt, bis ein BB-Konzept wirksam werden kann? (Beispiel Parkhaus-Erweiterung, Uni-Neubauten am Pilgrimstein, Neubebauung des Areals um die Südspange, Schreyers Pläne zur vollkommenen Übernahme des Bereichs nördlich des Hauptbahnhofs). Wenn man darauf nicht warten will, könnte man bei diesen Vorhaben mit einer Bürgerbeteiligung im Sinne der kommenden Leitlinien aber jetzt schon ein Zeichen des politischen Willens setzen.

9 Sollte das Parlament, bevor es über die Vorlage beschließt, nicht diese 10 Fragen vorher beantworten, so dass die Bürger erst einmal dazu Stellung nehmen könnten?

10  Warum wird die Planung der BB auf 2 Jahre angelegt? Mit einer einfacheren und ergebnisoffeneren Magistratsvorlage lassen sich aus vorhandenen bewährten Strukturen anderer Städte binnen weniger Wochen Leitlinien zusammen stellen, die man mit Verwaltung, Politik und Bürgern diskutieren und weiter entwickeln kann. Damit käme man binnen eines halben Jahres zu konkreten Ergebnissen. Die IG MARSS e.V. hat dazu mit ihrer Auftaktveranstaltung im Juni und der Vorstellung verschiedener Modelle anderer Städte bereits Vorgaben geleistet. Sie ist gern bereit, ein für Marburg geeignetes ‚Best-of‘‘ der Leitlinien anderer Kommunen binnen 4 Wochen als Diskussionsgrundlage zu erarbeiten.

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