Bundesteilhabegesetz: Studierenden mit Behinderung droht Exklusion statt Inklusion
Marburg 23.9.2016 (pm/red) Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hält an seiner Kritik am geplanten Bundesteilhabegesetz fest. Studierende mit Behinderungen, die heute Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, drohen künftig aus dem Leistungsbezug herauszufallen, so der Verband. Damit drohe ihnen Exklusion statt Inklusion.
„Das Gesetz will die Teilhabe der Studierenden mit Behinderungen verbessern. Um das zu erreichen, muss dringend nachgebessert werden“, sagt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Noch aber haben ganze Gruppen von Studierenden mit Behinderungen keinen gesicherten Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.“
Einer der Hauptkritikpunkte des DSW: Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe sollen nur diejenigen haben, die in mindestens fünf von neun Lebensbereichen in ihrer Teilhabe eingeschränkt ist. Für alle anderen liegt die Bewilligung der Leistung künftig im Ermessen des Sozialleistungsträgers.
„Nehmen wir als Beispiel einen Legastheniker“, erläutert Meyer auf der Heyde. „Der hat definitiv Unterstützungsbedarf um studieren zu können, etwa in Form von Vorlesesoftware, Programmen zur Spracherkennung oder Mitschreibkräften. Die geplante Ermessensregelung würde diese Studierenden schlechterstellen als heute“, warnt Meyer auf der Heyde.
„Studierende mit Behinderungen brauchen die Sicherheit, dass ihnen die benötigten Hilfsmittel oder Assistenzen verlässlich, rasch und bedarfsdeckend zur Verfügung stehen“, betont Meyer auf der Heyde. „Ermessensregelungen schaffen Unsicherheiten und Verzögerungen, die schwerwiegende Folgen für den Studienverlauf bis hin zum Studienabbruch haben können.“