Teilregionalplan Energie wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz in Mittelhessen
Marburg 9.11.2016 (pm/red) Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet den heute von der Regionalversammlung Mittelhessen beim Regierungspräsidium Gießen beschlossenen Teilregionalplan Energie als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz. BUND Vorstandsmitglied Dr. Werner Neumann: „Mit den nun beschlossenen Vorranggebieten für die Windenergie mit einer Größe von 2 Prozent der Fläche wird ein wichtiger Interessensausgleich geleistet“.
Für den BUND ist es wichtig, dass der Ausbau der Windkraft in den Vorranggebieten in den nächsten Jahren schnell vorangeht, denn nur so könne Hessen seinen Beitrag zum Klimaschutz und gegen die bereits laufende Erderwärmung leisten. Der BUND begrüßt insbesondere, dass Naturschutzfragen bei der Planaufstellung berücksichtigt wurden. So ist die Errichtung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten verboten.
Mit dem im Landesentwicklungsplan verbindlich vorgeschriebenen Siedlungsabstand von mindestens 1.000 Metern sieht der Verband den Schutz der Bevölkerung vor den Immissionen aus den Windkraftanlagen gewahrt.
Als nachteilig für den Naturschutz und die Energiewende bewertet der BUND den Ausschluss des Repowerings von 188 Windenergieanlagen. Repowering bedeutet, dass in der Regel drei bis fünf bestehende Windenergieanlagen durch eine neue, höhere und leistungsstärkere Anlage ersetzt werden. Dadurch steigt die Energieausbeute, während das Risiko zu verunglücken für Fledermäuse und Vögel wegen der deutlichen Reduktion der Anlagenzahl und ihrer größeren Höhe geringer wird.
Gerade in den höheren Mittelgebirgslagen von Vogelsberg und Westerwald, wo der meiste Wind weht und wo bisher keine Verluste der von der Windkraft besonders bedrohten Arten festgestellt wurden, wäre es auch für den Vogelschutz vorteilhaft, wenn drei bis fünf bestehende Anlagen durch eine neue größere und leistungsstärkere Anlage ersetzt würden.
Der BUND hatte sich deshalb gegen den Ausschluss des Repowerings für 188 bestehende Windenkraftanlagen ausgesprochen und gefordert, hierüber im Einzelfall auf der Basis von Detailplanungen zu entscheiden. Dr. Werner Neumann: „Damit wäre sowohl dem Klimaschutz als auch dem Naturschutz besser gedient worden. Der neue Regionalplan schließt dies leider aus.“
Ob jedoch der erhoffte Ausbau der Windkraft in den Vorranggebieten trotz der neuen, extrem negativen Vorgaben der Bundesregierung gelingt, werde sich in den nächsten Monaten zeigen. Da die ab 2017 geltende Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Ausbau der Windkraft bundesweit und speziell in Hessen behindere, müsse die Landesregierung ihre bisherige Politik zur Energiewende anpassen. Denn sonst böten die beschlossenen Flächen kein ausreichendes Potential für die Ziele des Windkraftausbaus.
Insbesondere werde es erforderlich sein, bei der nächsten Novelle des Landesentwicklungsplans eine höhere Mindestwindgeschwindigkeit von 6,25 statt 5,75 Meter pro Sekunde anzusetzen, weil eine ausreichende Vergütung nach dem ab 1. Januar2017 geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 EEG nur noch mit Anlagen bei Windgeschwindigkeiten von mindestens 6,25 Meter pro Sekunde erzielt werden kann.