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22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Streik der Busfahrer wird ab Montag ausgesetzt

Marburg 23.1.2017 (pm/red) Die seit Sommer letzen Jahres laufenden Verhandlungen der hessischen Busfahrer für höhere Löhne und bessere  Rahmenbedingungen bei Pausen, Dauer der Schichtzeiten und einer betrieblichen Altersversorgung hätten trotz eines zweiwöchigen Streiks den Arbeitgeberverband nicht zu einem wesentlichen verbesserten Angebot gebracht, wird von der Gewerkschaft ver.di mitgeteilt. Die Arbeitgeber hätten auf Zeit gespielt und dabei bewusst in Kauf genommen, dass der Nahverkehr zwei Wochen stillstand.

Ob in einem Schlichtungsverfahren eine zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden könne, sei offen. Gelinge dies nicht oder scheitere es an der Ablehnung der Arbeitgeber, würden aller Voraussicht nach die Streiks nach dem Schlichtungsverfahren fortgeführt. Hierzu laufen intern die Vorbereitungen in den Busbetrieben, um sich auf den Fall des Scheiterns vorzubereiten.  Gleichwohl werde im laufenden Schlichtungsverfahren versucht, eine Einigung bei der Lohnhöhe und den Arbeitsbedingungen anzustreben.

Beim Lohn haben ver.di und derb Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) folgenden Stand erzielt:
Ausganglage:
Lohntarif ist ausgelaufen: März 2016, Stundenlohn 12 Euro Brutto
Manteltarifvertrag ausgelaufen Juni 2016
7 Verhandlungsrunden seit Sommer 2016

Zum Lohntarif:
Angebot des LHO vom November 2016:
Ab 01.12.16: 12,36 Euro Brutto
Ab 01.02.18: 12,65 Euro Brutto

Angebot LHO während des Streikes in dieser Woche:
Ab 01.02.17: 12,50 Euro Brutto
Ab 01.01.18: 12,75 Euro Brutto
Ab 01.01.19: 13,00 Euro Brutto

Ver.di hatte als Kompromiss in November 16 vorgeschlagen:
Ab 01.12.16: 12,50 Euro Brutto
Ab 01.07.17: 13,00 Euro Brutto
Ab 01.01.18: 13,50 Euro Brutto

Auf die Mantelregelungen wird in der Mitteilung von ver.di nicht eingegangen, ebenso nicht auf Urlaubsanspruch  und Einführung einer betrieblichen Altersversorgung. Im Kern gehe es um Bezahlung von Wendezeiten die bisher als Pausen ohne Bezahlung angerechnet werden und Dauer der Schichtdienste.

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