Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Probezeit verlängert: Einwohner/innenfragestunde im Stadtparlament Marburg verlängert

Marburg 4.1.2018 (pm/red) Die EinwohnerInnenfragestunde in der Stadt Marburg soll es auch im neuen Jahr noch geben. Das hat der Ältestenrat der Stadt beschlossen. Seit Sommer 2017 können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marburg ihre Fragen einreichen, der Magistrat beantwortet sie in der folgenden Stadtverordnetenversammlung öffentlich. Dazu wird die Sitzung zu Beginn um 16.30 Uhr immer (formal) für eine halbe Stunde unterbrochen.

Die Probezeit für diese besondere Fragestunde wird bis Mai verlängert. Dann soll auf Basis einer Auswertung der Fragestunde weiter entschieden werden, ob es sie weitergeben soll.

Wer Fragen stellen oder Vorschläge und Anregungen einreichen möchte, soll dies schriftlich machen – möglichst als elektronische Post an einwohnerfragestunde@marburg-stadt.de – im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin. Stichtag ist immer freitags eine Woche vor der Stadtverordnetensitzung 12 Uhr. Fragen, Vorschläge und Anregungen können jedoch auch mündlich zur Niederschrift im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin, Rathaus, 2. Stock, Marktplatz, eingereicht werden.

Regeln für Anfragen
Einige Regeln sind zu beachten: Gefragt werden kann zu Beratungsgegenständen der Sitzung der Stadtverordneten oder zu anderen öffentlichen Stadtangelegenheiten. Vorschläge oder Anregungen sind möglich. Je EinwohnerIn ist eine Frage, ein Vorschlag oder eine Anregung möglich. Fragen dürfen nicht in mehrere Fragen unterteilt werden. Fragen sind an den Magistrat zu richten. Es muss knapp und sachlich formuliert werden, sind unzulässig. Fragen zu Angelegenheiten oder Sachverhalten, die Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens sind, sind unzulässig.

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