Am 29. und 30. Januar 2025 Hochschulerkundung

25.12.2024 (pm/red) Schüler haben während der Hochschulerkundungstage Möglichkeiten, sich umfassend über das Studienangebot der Philipps-Universität zu informieren und ins Gespräch mit Lehrenden und Studierenden zu kommen. Am 29. und 30. Januar 2025 werden Informationsveranstaltungen zu …

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Bundesrechnungshof kritisiert ÖPP-Projekt A 49 in Hessen

Der Bundesrechnungshof hat überdeutlich Kritik am Bundesverkehrsministerium in Sachen A 49 geübt. Er sieht eine „grobe Missachtung des Parlaments“ durch das Ministerium. Es geht um die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, mit der nachgewiesen werden muss, dass privater Bau und Betrieb kostengünstiger sind als staatlicher.

Die Aktionsgemeinschaft Schutz des Ohmtals, die das Projekt A 49 seit 40 Jahren kritisch begleitet, stellt dazu fest:

Schon Januar 2018 hat die Aktionsgemeinschaft darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, über die grundsätzliche inhaltliche Kritik des Bundesrechnungshofs an der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung informiert zu werden. Das ist nicht geschehen. Von Bundestagsabgeordneten waren lediglich der Hinweis auf eine damals noch ruhende Klage und das ausstehende Ergebnis von Bodenuntersuchungen genannt worden.

Auf die Problematik des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hatte zwar der SPD-Bundestagsabgeordnete Sören Bartol noch April 2016 hingewiesen. Als sein Wahlkreiskonkurrent von der CDU, Dr. Stefan Heck, aber erklärte, es sei ihm gelungen, in Gesprächen mit dem Hessischen Ministerpräsidenten und dem Bundesverkehrsministerium eine ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft) – Finanzierung für die beiden letzten Abschnitte zu erreichen, schwenkte Sören Bartol um.

Auf Bitten der Aktionsgemeinschaft waren die Grünen und die Linke bereit, bei Kleinen Anfragen im Bundestag zur A 49 auch Fragen der Aktionsgemeinschaft aufzunehmen. Dabei ging es auch um die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. „Wegen fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr“ wurde eine Auskunft hierzu verweigert (Nov. 2016). Dies geschah noch ein zweites Mal, Mai 2018, obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom November 2017 diese Praxis als unzulässig bewertet hatte.

Die Aktionsgemeinschaft sieht in der erfolgten Ausschreibung ohne Abklärung der Einwände des Bundesrechnungshofs einen nicht zu tolerierenden Affront gegenüber einem unabhängigen Kontrollorgan.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags muss nun entscheiden, ob er seine Freigabe von Haushaltsmitteln in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zurücknimmt. Er hat seine Beratung dazu verschoben. Dies deutet darauf hin, dass auch Abgeordnete der Regierungskoalition „Bauchschmerzen“ wegen der aktuellen Entwicklung haben. Es ist allerdings zu befürchten, dass wieder einmal nicht inhaltliche Argumente den Ausschlag geben werden, sondern parteitaktische Überlegungen. Dem Vertrauen in die Demokratie wird es nicht förderlich sein.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Bau der A 49 im Südteil durch ökologisch besonders sensibles Gebiet erfolgt, das einen Autobahnbau eigentlich ausschließt. Nur „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“, die von der Europäischen Kommission anerkannt werden müssen, erlauben trotzdem einen Bau. Nun haben sich sämtliche konkret benannten „zwingenden“ Gründe als unzutreffend herausgestellt. (Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich in seiner Entscheidung auf die Einschätzung der Europäischen Kommission berufen.) Die Hälfte der Fehler hat die Europäische Kommission inzwischen im Netz berichtigt. Zur Berichtigung der zweiten Hälfte läuft seit zwei Jahren ein Petitionsverfahren beim Europäischen Parlament.

Die Aktionsgemeinschaft erneuert ihr Angebot, bei einer Veranstaltung mit Vertretern politischer Parteien, aber auch vor jedem anderen Gremium, oder gegenüber Medien, die Fehlerhaftigkeit der Aussagen über die „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ darzustellen.

Bisher ist auf dieses Angebot noch niemand eingegangen.

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