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Kooperationsvertrag: Steinmühle wird Partnerschule der Philipps-Universität

Marburg 30.11.2019 (pm/red) Die Philipps-Universität Marburg und das Gymnasium und Bilinguale Grundschule Steinmühle haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Schulleiter Björn Gemmer und Universitätspräsidentin Prof. Dr. Katharina Krause unterzeichneten die Vereinbarung. „Wir verstehen die Zusammenarbeit unserer beiden Bildungsinstitutionen als tragende Elemente für die Weiterentwicklung in unserem jeweiligen Aufgabenbereich“, erklärt Schulleiter Björn Gemmer. Schule und Hochschule wollen künftig noch enger zusammenarbeiten. Im Vordergrund steht das Bestreben, auf wachsende und sich wandelnde Herausforderungen in Schule und Universität zu reagieren.

Ziel der Kooperation von Schule und Universität ist die gemeinsame Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung in Schule und Lehrerbildung. Steinmühle und Philipps-Universität vereinbaren einen kontinuierlichen Austausch von Theorie-, Erfahrungs- und Praxiswissen für die gemeinsame konzeptionelle Fortentwicklung der Lehrerbildung insbesondere im Bereich der Praktika im Lehramtsstudium und im Bereich schulischer Entwicklungsvorhaben.

Die Steinmühle ermöglicht dem Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) der Philipps-Universität Marburg bei der Einführung des Tablet-gestützten Unterrichts ab Jahrgangsstufe 7 Forschung zu Lerntheorie und Fachdidaktik in der Nutzung digitaler Medien im Unterricht. Die Forschungsergebnisse werden mit der Schule rückgekoppelt, sodass sie in die Weiterentwicklung des Lehrangebots einfließen können. Die Zusammenarbeit umfasst auch Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer einerseits und Praktika für Lehramtsstudierende der Philipps-Universität andererseits.

Das Zentrum für Lehrerbildung unterstützt die Mentorinnen und Mentoren der Steinmühle während der Praktika und bietet spezielle Fortbildungen zur Mentorentätigkeit an. Bilinguale Grundschule und Gymnasium Steinmühle tragen für die Dauer der Kooperation den Titel „Partnerschule der Philipps-Universität Marburg“. Der Vertrag läuft zunächst für fünf Jahre.

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