viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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IHK-Forderung: Infrastrukturausbau schneller planen – Langwierige Verfahren in der Region

Marburg 27.03.2019 (pm/red) Unternehmen brauchen leistungsfähige Straßen, Schienenverbindungen und andere Verkehrswege, um Produktionen just in time zu erhalten und schnell ausliefern zu können, meint und fordert dee IHK Kassel-Marburg in einer Stellungnahme zum verkehrlich und infrastrukturellen Sitation in Nordhessen. „Eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur ist daher ein überragend wichtiger Standortfaktor“, betont Eugen Jung, Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehr der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg. Doch wie sieht es in der Realität aus?

Beispiel A 44: Seit 1990 wird am Abschnitt zwischen Kassel und Eisenach, der Nordrhein-Westfalen und Nordhessen mit Thüringen und Sachsen verbinden soll, konzipiert und gebaut. Obwohl an vielen Stellen gebaut wird, ist ein Fertigstellungsdatum nicht in Sicht, da nach wie vor für einen Bauabschnitt kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Im Verlauf der A 44 bei Kassel muss die Bergshäuser Brücke ersetzt werden. „Nach bereits neun Jahren Planung ist zu befürchten, dass eine neue Brücke erst dann fertig gestellt sein wird, wenn die bestehende Brücke bereits einige Zeit nicht mehr befahrbar ist“, sagt Eugen Jung. „Dies wird am starken Logistikstandort zu massiven Verkehrsproblemen auf der A 49 und anderen Ausweichstrecken führen und durch die Umgehungsverkehre Kassel und weitere Kommunen belasten.“
Die A 44 steht exemplarisch für eines von zahlreichen sich verzögernden Plan- und Genehmigungsverfahren in Deutschland und der Region.

Beschleunigung per Fachgesetz

Ein anderes bekanntes Beispiel ist die A 49, zu der bereits seit den 60er-Jahren erste Überlegungen bestehen. Erste Abschnitte der heutigen A 49 wurden Ende des Jahrzehnts noch als Ausfallstraße aus Kassel fertig gestellt. „Die inzwischen wieder laufende Fertigstellung der A 49, die im Planungsprozess immer weiter nach Osten verlegt  wurde, wird noch Jahre andauern“, prognostiziert IHK-Standortpolitiker Ulrich Spengler.

Damit Deutschland beim Ausbau der Verkehrswege schneller vom Fleck kommt, ist vor Weihnachten das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich in Kraft getreten. Mitte 2019 soll eine Revision des Gesetzes zur Netzausbaubeschleunigung folgen. Die Novellen enthalten eine Reihe von Vorgaben, die das Planen erleichtern: Beispielsweise sollen vorläufige Anordnungen vorbereitende Maßnahmen ermöglichen, mit denen schon vor dem endgültigen Planfeststellungsbeschluss begonnen werden darf. Außerdem können Vorhabenträger künftig auf Erörterungstermine verzichten und Behörden von Projektmanagern entlastet werden.

Schnellere Planung braucht mutige Gesetzgebung

Die Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bei Unternehmen und Behörden deuten auf weiteren Handlungsbedarf hin. So sehen die mehr als 200 befragten Experten die wichtigste Ursache für die schleppende Planung in schwierig umzusetzenden naturschutzrechtlichen Vorgaben, langwierigen Gerichtsverfahren sowie organisatorischen Schwierigkeiten bei Behörden. Deutlich schnellere Verfahren versprechen sich die Befragten von der Zusammenlegung mehrerer Planungsstufen, von Maßnahmengesetzen für bedeutende Infrastrukturvorhaben und Klarstellungen im Umweltrecht. Auch zügigere Gerichtsverfahren und eine bessere Ausstattung der Behörden würden eine erhebliche Beschleunigung bewirken. Einzig: Von diesen Vorschlägen wurde bisher kaum etwas umgesetzt.

„Damit sich der Knoten für den Infrastrukturausbau in Deutschland löst, braucht es deshalb den Mut des Gesetzgebers, bisherige Verfahren infrage zu stellen und eingeschliffene Wege zu verlassen“, fast Eugen Jung zusammen. Dazu müsse die Politik sich auch mit den Zuständigkeiten und Rechten der Länder bei der Planung auseinandersetzen und das Umweltrecht eindeutig auslegen.

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