Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Hessen stärken
Marburg 03.04.2019 (pm/red) Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine deutliche Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Hessen. Auch wenn sich in Hessen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, zeige ein Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals seitens der Landesregierung nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird, teilt das Kinderhilfswerk in einer Pressemitteilung mit. Defizite bestehen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem bei der Frage des Wahlalters, bei Beteiligungsrechten in kommunalen Angelegenheiten, der Beteiligung in Kindertageseinrichtungen und bei der Beteiligung in Schulen.
„Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland insgesamt sind ein Flickenteppich, und auch in Hessen entsprechen sie nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Hessen ist hier aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zwar ist Hessen mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentlicher Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder in der Landesverfassung nun das Bundesland, das in dieser Hinsicht Maßstäbe für die anderen Bundesländer gesetzt hat. Dem sollten jetzt auch auf der einfachgesetzlichen Ebene Verbesserungen folgen,“so Thomas Krüger, der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Hessen solle von den vielen guten Beispielen anderer Bundesländer lernen, weshalb Ministerpräsident Volker Bouffier aufgefordert wird, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen, Kitas und Schulen Geltung zu verschaffen. Weter heißt es, man würde es begrüßen wenn eder Ministerpräsident sich für eine vom Deutschen Kinderhilfswerk geforderte Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung einsetzt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert insbesondere dafür, dass das Wahlalter sowohl auf der Landesebene als auch auf kommunaler Ebene in einem ersten Schritt auf 16 Jahre abgesenkt wird, und in der Gemeindeordnung die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche von einer Soll-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung umgewandelt werden. Außerdem gehörten Beteiligungsrechte für Kita-Kinder im Kinderförderungsgesetz verankert.
Auch im Schulbereich gibt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Handlungsempfehlungen: So sollte die Wahl eines Klassensprechers bzw. einer Klassensprecherin ab Klassenstufe 1 obligatorisch werden, sowie Schülerinnen und Schüler an Klassenkonferenzen und Lehrerkonferenzen stimmberechtigt teilnehmen können. Schließlich sollten Schülervertretungen bzw. die Landesschülervertretung dieselben Rechte erhalten wie die jeweiligen Elternvertretungen.
Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor einem Monat die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ vorgestellt. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule.
Es könne festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gebe, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg isei. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers sei.